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ᐅ Es allen Recht machen - Kaufvertrag


Erstellt am: 27.01.20 14:16

wily199027.01.20 14:16
Guten Tag zusammen,

ich und meine Freundin, haben ein Haus "gekauft". Demnächst wird der Kaufvertrag unterschrieben.
Wir haben eine Kreditsumme von 400.000€ genommen.
125.000€ bringe ich an Eigenkapital mit. Sind also inkl. aller Nebenkosten bei 525.000€.
Nach langem hin und her haben wir uns auf eine Grundbuchaufteilung von 1:2 entschieden, da sie kein Eigenkapital miteinbringt und die nächsten 5 Jahre wohl nicht in der Lage sein wird, etwas einzuzahlen.
Da sie aber auch in der Finanzierung steht, und ja im Falle der Fälle auch mithaftet, denke ich dass die Aufteilung in Ordnung ist.

Meine Großeltern würden sich in den nächsten Jahren auch gerne finanziell beteiligen, allerdings nur unter bestimmten Umständen, da die beiden im Laufe ihres Lebens nicht nur einmal negativ überrascht wurden.
Da gibt es auch einige Fälle in der Familie in den letzten 80 Jahren, weshalb ich ihr misstrauen auch gut nachvollziehen kann.
Entweder sie wird schwanger und wir heirateten oder aber, wir trennen die Einzahlungen auf, sodass man den anderen im Fall der Trennung auszahlen kann, mit der Summe der eingezahlten Mittel.

Der erste Punkt fällt weg, da sie noch Karriere machen möchte in den nächsten Jahren.

Ist sowas überhaupt möglich trotz Grundbuchaufteilung? Müsste man im Trennungsfall nicht die andere Person mit einem drittel vom Wert auszahlen, weil es ja im Grundbuch steht?

Das nächste Problem ist der Todesfall. Meine Großeltern sagen, dass es genügen wird, ein schriftliches Testament aufzusetzen. Gilt dies auch bei einem Hauskauf oder wäre hier tatsächlich ein Partnerschaftsvertrag notwendig?

Im Laufe der nächsten Woche wollte ich mich noch bei einem Notar beraten lassen, bevor es dann zum KV geht.
Grundaus27.01.20 14:32
es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß man den anderen auszahlen kann und somit los wird oder der andere Geld verlangen kann das man dann aufbringen muss. In der Gemeinschaft muss alles einstimmig entschieden werden und wenn nach einer Trennung einer nicht will, dann blockiert das alles. Dann bleibt nur die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Das Haus gehört dem der im Grundbuch steht zu den jeweiligen Anteilen, der Ausgleich wenn jemand mehr oder weniger gezahlt hat ist rein privatrechtlich zu regeln. Ein Testament gilt auch für das Haus, bei nicht verheirateten Paaren ist aber schnell die Freigrenz erreicht
Zaba1227.01.20 15:11
wily1990 schrieb:

und die nächsten 5 Jahre wohl nicht in der Lage sein wird, etwas einzuzahlen.
wily1990 schrieb:

da sie noch Karriere machen möchte in den nächsten Jahren.

Ich bin im Grunde immer sehr friedlich und kommentieren so was eigentlich nicht (daher bitte nicht als Krawall einordnen), weil es jeder handhaben soll wie er es will und möchte. Aber was Du das schreibst, passt für mich irgendwie gar nicht! Ich an deiner Stelle würde mich total unfair behandelt vorkommen, bzw. würde in der Situation gar nicht kaufen, bauen.

In deiner Konstellation wäre die Lebensgefährtin bei mir gar nicht erst im Grundbuch.

...Will "Karriere" machen und verdient die nächsten 5 Jahre dabei nichts, spricht steuert nichts dazu!... ist irgendwie naja. Aber vielleicht hast Du dich auch nur falsch ausgedrückt!

Meine Frau zahlt weder Rate noch irgendwelche NBK oder Nachzahlungen, aber dafür geht Sie 3/4 arbeiten bzw. kümmert sich auch noch um die Kinder und schmeißt den ganzen Laden. Somit auch zu Recht gleichberechtigt im Grundbuch ohne Diskussion.
hampshire27.01.20 17:47
Zaba12 schrieb:

In deiner Konstellation wäre die Lebensgefährtin bei mir gar nicht erst im Grundbuch.
Und dann natürlich auch stringenterweise nicht im Kreditvertrag.
Ich kann dazu nichts sagen, kenne tolle Partnerschaften ohne Trauschein bei denen das gemeinsame Im-Grundbuch-Stehen total OK wäre und Partnerschaften mit Trauschein, bei denen ich nicht dazu raten würde.

Die Grosseltern können Dir Mittel vorvererben. Das kannst Du für das Haus einsetzen. Sollten sie sterben, kann Erbschaftssteuer anfallen. Als Enkel gibt es Freibeträge. Als Enkelfreundin nicht. Würde ich mit beachten.
Du kannst auch eine Anpassung der Anteile im Grundbuch bei Sonderzahlung der Grosseltern eintragen Lassen und das mit Deiner Lebensgefährtin vereinbaren.
haydee27.01.20 18:47
Warum kaufst du nicht allein?
Zaba1227.01.20 20:11
hampshire schrieb:

Und dann natürlich auch stringenterweise nicht im Kreditvertrag.
Klar, das wäre natürlich die Konsequenz und konsequent. Aber so wie es klingt,
ist es nicht mehr als mietfrei wohnen auf seine Kosten.
Haben wir umgekehrt natürlich viel öfter diskutiert, als so rum hier im Thread.

Ich finde auch, das hat nichts mit oder ohne Trauschein zu tun. Das hat für mich was mit Fairness zu tun, sodass der eine den anderen nicht übervorteilt.
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