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ᐅ Anzeige der Nutzungsaufnahme. Was wird dadurch angestoßen?


Erstellt am: 08.12.19 15:20

Samoht2508.12.19 15:20
Hi Leute,

ich habe vor einigen Wochen ordnungsgemäß die Anzeige der Nutzungsaufnahme 2 Wochen vor Einzug an das Landratsamt gesendet.

Habe seit dem aber überhaupt nichts von denen gehört. Jetzt frage ich mich, ob der Brief überhaupt angekommen ist. Ich ruf dort nächste Woche mal an.

Trotzdem Frage ich mich, was durch die Anzeige der Nutzungsaufnahme alles angestoßen wird? Durch die Baubeginnsanzeige wurde denke ich der Schlotfeger, Vermessungsamt und die Bau BG getriggert. Diesmal habe ich noch von niemanden gehört.

Was wird normalerweise alles dadurch angestoßen?
[INDENT]
  • Finanzamt ?
  • Bau BG ?
  • Schlotfeger ?
  • Grundsteuer ?
  • Abwasser ?
  • .... ?
[/INDENT]
Mit was muss ich noch so rechnen?
Welche Verwaltungskosten etc. kommen gegebenenfalls noch auf mich zu?
Mir geht es darum eventuelle weitere Kosten abzuschätzen und um sicherzustellen, dass ich alle Anträge, Genehmigungen, Prüfungen, Vermessungen etc. pünktlich und sachgemäß erledigt habe.

Vielen Dank!
seat8808.12.19 15:44
Eingezogen im Mai, Anzeige der Nutzungsaufnahme im Mai abgeschickt, vor zwei Wochen kam die Antwort vom Amt, also Geduld ist gefragt angestoßen wird dadurch meiner Meinung nach nichts, zumindest nicht der Schornsteinfeger, Finanzamt und auch nicht Abwasser etc. Grundsteuer aber sicherlich.
Verwaltungskosten keine...
Samoht2508.12.19 16:02
Was steht dann da so drin?
nordanney08.12.19 18:12
Samoht25 schrieb:

Trotzdem Frage ich mich, was durch die Anzeige der Nutzungsaufnahme alles angestoßen wird?
Bei uns genau nichts, sogar die finale Einmessung mussten wir selbst anstoßen.
Nordlys08.12.19 19:18
Du sagst denen damit, wir haben fertig. Sie könnten nun zur Kontrolle kommen, ob Du Baugenehmigung beachtet hast. Tun sie aber nicht wegen zu unbequem das warme Büro zu verlassen. Also, alles gut.
hanse98708.12.19 23:09
Alle Handwerkerleistungen die jetzt anfallen, kannst du bis zum Grenzwert steuerlich geltend machen.
finanzamtgrundsteuerabwasserverwaltungskosten