ᐅ KFW mit Sondertilgung Umfinanzieren, geht das ?
Erstellt am: 14.11.19 17:02
HilfeHilfe14.11.19 21:41
Nachrang, muss man anfragen
hiS198815.11.19 11:43
Zahlt man nicht auch eine Vorfälligkeitsstrafe an die KFW?
HilfeHilfe15.11.19 11:51
hiS1988 schrieb:
Zahlt man nicht auch eine Vorfälligkeitsstrafe an die KfW?Nicht wenn man kostenlos Rückzahlen kann . Bei manchen Programmen möglichhiS198815.11.19 11:53
Dann hat die KfW das mittlerweile geändert, hier ein Ausschnitt aus dem KfW153 Merkblatt:
Tilgung:
Der Kredit wird nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen
Tilgung:
Der Kredit wird nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen
fragg15.11.19 12:11
hiS1988 schrieb:
Dann hat die KfW das mittlerweile geändert, hier ein Ausschnitt aus dem KfW153 Merkblatt:
Tilgung:
Der Kredit wird nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlenja, wurde genau aus dem Grund geändert. "alle" haben gewartet bis der Zuschuss da war, und dann voll getilgt. Früher war Sondertilgung bis zum Restbetrag jederzeit möglich.Bookstar15.11.19 12:14
Ja wurde geändert. Ich rufe meinen Banker mal an... danke euch vorab schon mal
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