ᐅ Grenzbebauung Garage, Fenster möglich
Erstellt am: 23.09.19 14:24
Stefan Michel11.11.19 17:40
... und wenn Glasbausteine "zulässig sein könnten" würde mich mal interessieren WARUM? Die BayBo bezieht sich nirgends auf spezielles Material. Das Wort "Glasbausteine" gibt es in der BayBo nicht. Die Grenzwand muss "Feuerbeständig" also F90 sein, wie ich das erreiche bleibt mir überlassen. Glasbausteine sind wahrscheinlich F90. In der BayBo steht wortwörtlich dass "(9) In inneren Brandwänden sind feuerbeständige Verglasungen nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. " Warum schreibt die BayBo also etwas von "inneren Brandwänden" und nicht allgemein von allen (also auch äußeren) Brandwänden?
Stefan Michel11.11.19 17:43
Hallo Yvonne,
zeig mir doch bitte mal die Stelle im Gesetzestext, wo das steht.
Gruß Stefan
zeig mir doch bitte mal die Stelle im Gesetzestext, wo das steht.
Gruß Stefan
ypg11.11.19 17:57
Schau mal selbst unter Brandschutz, Grenzbebauung.
Selbst bin unterwegs ohne Zeit.
Selbst bin unterwegs ohne Zeit.
Tamstar11.11.19 18:31
BayBO § 28
Satz 2
"Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, […], wenn diese Abschlusswände an […] der Grundstücksgrenze errichtet werden, […]"
weiter Satz 8
"Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig."
Was ist denn daran unklar? Es ist ja eben keine innere Brandwand.
Satz 2
"Brandwände sind erforderlich
1. als Gebäudeabschlusswand, […], wenn diese Abschlusswände an […] der Grundstücksgrenze errichtet werden, […]"
weiter Satz 8
"Öffnungen in Brandwänden sind unzulässig."
Was ist denn daran unklar? Es ist ja eben keine innere Brandwand.
Scout11.11.19 18:36
Ist eine grenzstehende Garage im Sinne der Landesbauordnung ein Gebäude oder eine Nebenanlage zum eigentlichen Gebäude? Also ein Gebäude im eigentlichen Sinne? Nur dann hätte sie eine Gebäudeabschlusswand im Sinne der Landesbauordnung...
11ant11.11.19 18:42
Stefan Michel schrieb:
mit einem sehr erfahrenen Bauzeichner/StatikerDas nenne ich mal eine ungewöhnliche Kombination.Stefan Michel schrieb:
Warum schreibt die BayBo also etwas von "inneren Brandwänden" und nicht allgemein von allen (also auch äußeren) Brandwänden?Weil die Hemmung eines Brandfortschritts zwischen Brandabschnitten desselben Gebäudes eine andere Hausnummer ist als das Übergreifen auf ein Nachbargebäude.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/