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ᐅ Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück


Erstellt am: 15.10.19 18:25

Grantlhaua16.10.19 07:39
Und warum musst du das schriftlich fixieren? Es ist ja dein Grundstück auf dem fremdes Eigentum gelagert wird. Wenn du sagst, das muss jetzt weg, muss das auch weg.

Wenn ich da meinen Nachbarn fragen würde und er sagt ja klar, Aber ich bei in 6 Monaten und wenn dein Zeug nicht weg ist stehen diese und diese Kosten im Raum und das brauch ich schriftlich würd ich mir denken was bist du denn für ein "Dipferlscheißer" wie man in Bayern so schön sagt.
bortel16.10.19 07:44
also wie manche Theoretiker hier so vorgehen, da krempelt es mir die Fingernägel hoch.
Garten verdichten?? wie Rick schon sagte wird man da eh ran müssen etc, man sollte vielleicht einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten anstatt über Verträge etc nachzudenken, jeder hilft jedem Mal, oder wollt ihr später auch alles vertraglich festhalten über den Gartenzaun
kbt0916.10.19 07:45
Schriftlich einfach, um z. B. auch dem Nachbarn die Sicherungspflicht für den Kran aufzuerlegen. Um z. B. klar zu machen, das freimachen in xx Wochen/Monaten auch Konsequenzen bedeutet, wenn es nicht passiert. Um klar zu definieren, welchen Bereich man für den Kran erlaubt usw.

Das muss ja kein Riesending werden, sondern in ein paar klaren Sätzen auf ein Stück Papier und beide unterschreiben. Hat meiner Erfahrung nach eine andere Wirkung als "ja, ja, das klappt schon".
Joedreck16.10.19 07:48
Würde ich meinen neuen Nachbarn nett fragen und er würde mit "im Gegenzug", einem Vertrag oder Pacht kommen, würde ich die Mehrkosten tragen und ihn seinen Kram machen lassen.
Auf der einen Seite wird hier eine Gemeinde verurteilt, weil sie auf die Einhaltung der Regeln pocht und hier muss jedes kleinste Detail vertraglich und schriftlich fest geregelt werden. Oh man
Grantlhaua16.10.19 07:50
kbt09 schrieb:

Schriftlich einfach, um z. B. auch dem Nachbarn die Sicherungspflicht für den Kran aufzuerlegen.

Hat doch die ausführende Firma und nicht der auf dessen Grundstück das Ding steht oder bin ich da falsch dran?
kbt0916.10.19 07:58
Klar, auch die aufstellende Firma hat Pflichten, sie macht es aber auf deinem Grundstück. Wenn du baust, schließt du deshalb auch Bauherrenhaftpflicht ab. Denn Ansprechpartner bist erst mal du, weil dein Grundstück.
schriftlichgrundstückkran