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ᐅ Eure Meinung gefragt / unverheiratet finanzieren


Erstellt am: 04.10.19 07:08

rick201804.10.19 09:58
Tochter als Alleinerbe löst nicht alle Probleme.
Z.B bei zu frühem Ableben.
Bei Hochzeit wäre die selbstbewohnte Familienimmobilie auch steuerfrei...
Besitz den du vor Eheschließung hattest bleibt auch bei dir. Muc1985 hat es wasserdicht gemacht und somit ist auch der Wertzuwachs abgedeckt.
haydee04.10.19 10:17
Würde mit dem Wertzuwachs unterscheiden ob bewohntes Einfamilienhaus das in der Beziehung gebaut wurde oder vermietete Objekte

Todesfall und Kind/er ist ein anderes Thema. Da reichen die gesetzlichen Regelungen, ob verheiratet oder nicht, meiner Meinung nach nicht aus.

Jetzt gilt es eine Regelung zu finden mit der beide leben können unverheiratet, verheiratet, getrennt bzw. geschieden. Gerade im Vorfeld kann man für die Trennung vernünftige Regelungen finden. Wenn man im Rosenkrieg steckt, ist das Logikzentrum im Hirn aus.

Macht doch einen Termin bei dem Notar aus der auch die Grundstückverträge abschließt und lasst euch beide beraten.
Vertragsrechtlich sind die fit, solange nichts unterschrieben wird, günstiger als Steuerberater (der in der Regel sehr steuerlastig ist)
Evtl. bekommt er euch noch vor dem Termin rein.
Und redet wie ihr euch das vorstellt.
Tassimat04.10.19 10:19
Mal so nebenbei gefragt: Ist im Falle einer Trennung von deiner Seite noch genügend Einkommen da, um Unterhalt + Rate bedienen zu können?
Piotr198104.10.19 16:36
Tassimat schrieb:

Mal so nebenbei gefragt: Ist im Falle einer Trennung von deiner Seite noch genügend Einkommen da, um Unterhalt + Rate bedienen zu können?

da mache ich mir nicht so viele Sorgen
Farilo04.10.19 20:37
haydee schrieb:

Grundbuch auf dich
Kredit auf dich, wenn dein Einkommen für den Hausbau ausreicht

Vertrag über die Absicherung deiner Freundin, den ihr eigentlich sowieso haben solltet. Sie kümmert sich um euer Kind und du arbeitest normal weiter.

Sollte dein Einkommen nicht reichen und deine Freundin muß mit dazu
jetzt beide ins Grundbuch (Vermeidung späterer Schenkung)
Kreditvertrag auf euch beide
Vertrag für den Fall X zur Sicherung deines Eigenkapitals
Da mußt du darauf achten, dass sie (wir reden ja jetzt vom Rosenkrieg) die Auszahlung/Wertübertragung nicht verzögern kann, da es z.B. an einen Verkauf gebunden ist

Stehst nur du im Grundbuch und deine Freundin wird später mit aufgenommen löst du eine Schenkung aus.
Grundstückswert 100.000 gehört dir allein
später gehört es euch beiden zu 50%. Damit schenkst du ihr 50.000 Euro = Steuerpflichtige Schenkung
Hi Haydee,

Wäre echt klasse wenn Du Dir mal die Setzung von Satzzeichen angewöhnen könntest. Manchmal, wie in diesem Text von Dir, muss ich 10mal lesen um so in etwa zu verstehen was Du meinst.

Nicht böse gemeint! Nur halt mal so am Rande.

Gruß
HilfeHilfe05.10.19 06:26
Ok Frau da, Tochter da und man lässt sie schön aus allem raus ihr zu liebe . Alles klar . Wird sie danach voll oder Teilzeit arbeiten ? Gibt’s eine kompensation ?
wertzuwachsregelungen