ypg schrieb:
wo so etwas steht.Niedersächsische Bauordnung, §5(3) Der Abstand nach den Absätzen 1 und 2 darf unterschritten werden von
1. Dachüberständen und Gesimsen um nicht mehr als 0,50 m, ...
oder
Bauordnung NRW, §6
(6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
1. nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, ...