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ᐅ Können verheiratete nur gemeinsam in die Finanzierung?


Erstellt am: 29.08.19 20:14

Bauherr am L30.08.19 09:02
nordanney schrieb:

Das stimmt nicht. Sie prüfen nur genauer, da das Risiko höher sein könnte (nicht muss). Die Kondition wird nicht pauschal schlechter, nur weil ein zusätzlicher Mitkreditnehmer vorhanden ist. Was kann der Bank denn passieren? Der Selbständige fährt sein Gewerbe vor die Wand und der Angestellte muss allein das Darlehen bezahlen können. Ist dann nicht anders, als wenn der Angestellte das Darlehen von Anfang an allein aufgenommen hat.

So gehen wir zumindest vor (vergeben jeden Jahr 10.000e Darlehen an Häuslebauer und Käufer).

Wie gesagt, die Konditionen waren pauschal schlechter bei Hereinnahme des Selbstständigen. Aufschlag wurde teilweise sogar explizit ausgewiesen.
Bessere Konditionen gab es nur mit Part 1 als alleinigen Darlehensnehmer.

Deine Logik klingt plausibel, nur sieht’s bei den Konditionen halt nicht so aus.
aero201630.08.19 09:11
HilfeHilfe schrieb:

und Part 2 zahlt indirekt mit ?

wäre mir zu blöde
nun ja, sofern kein Ehevertrag besteht partizipiert Part 2 ja am Zugewinn. Und das erscheint doch ziemlich gerecht.
haydee30.08.19 09:57
Es geht das nur 1 Ehepartner im Grundbuch steht und nur 1 Ehepartner der Darlehensnehmer ist.
Es braucht allerdings eine Regelung im Falle der Trennung etc hinsichtlich
Zugewinn
Eigenkapital vom 2 Ehepartner etc
HilfeHilfe30.08.19 10:05
haydee schrieb:

Es geht das nur 1 Ehepartner im Grundbuch steht und nur 1 Ehepartner der Darlehensnehmer ist.
Es braucht allerdings eine Regelung im Falle der Trennung etc hinsichtlich
Zugewinn
Eigenkapital vom 2 Ehepartner etc

korrekt

also entweder alle getrennte Finanzen inkl Eigenkapital oder mit ins Grundbuch

bin da emotionslos
ypg30.08.19 10:54
nordanney schrieb:

Das stimmt nicht. Sie prüfen nur genauer, da das Risiko höher sein könnte (nicht muss). Die Kondition wird nicht pauschal schlechter, nur weil ein zusätzlicher Mitkreditnehmer vorhanden ist. Was kann der Bank denn passieren? Der Selbständige fährt sein Gewerbe vor die Wand und der Angestellte muss allein das Darlehen bezahlen können. Ist dann nicht anders, als wenn der Angestellte das Darlehen von Anfang an allein aufgenommen hat.

So gehen wir zumindest vor (vergeben jeden Jahr 10.000e Darlehen an Häuslebauer und Käufer).
Bauherr am L schrieb:

Bessere Konditionen gab es nur mit Part 1 als alleinigen Darlehensnehmer.
Bei zweien werden Lebenshaltungskosten für 2 herangezogen, bei Alleingang nur einmal. Vlt liegt das daran...?!
aero201630.08.19 18:56
haydee schrieb:

Es braucht allerdings eine Regelung im Falle der Trennung etc hinsichtlich
Zugewinn
Eigenkapital vom 2 Ehepartner etc
Warum das? Kann man natürlich machen wenn man möchte, aber ich halte Zugewinn hier für gerecht, wenn Part 2 mit abzahlt. Denn der Zugewinn ist dann der von beiden gezahlte Abtrag plus Wertsteigerung. Wenn Part 2 mit bezahlt, sollte er ja am Ende nicht leer da stehen sondern den halben Zugewinn bekommen.

Part 1 geht dagegen am Ende mit Grundstück plus Eigenkapital plus Hälfte Zugewinn raus. Vereinfacht gesprochen.
eigenkapitaldarlehensnehmergrundbuch