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HilfeHilfe30.08.19 08:21ich würde mich umhören. wer soll den Eigentümer werden ? irgendeiner ist da fein raus aus der Geschichte da kein Kreditnehmer aber miteigentümer
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Bauherr am L30.08.19 08:22HilfeHilfe schrieb:
ich würde mich umhören. wer soll den Eigentümer werden ? irgendeiner ist da fein raus aus der Geschichte da kein Kreditnehmer aber miteigentümerWie ich geschrieben habe, Grundstück (und damit auch das Haus) gehören (derzeit) Part 1. Das würde sich dann auch nicht ändern, wenn das Darlehen nur auf Part 1 läuft.
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HilfeHilfe30.08.19 08:23Bauherr am L schrieb:
Wie ich geschrieben habe, Grundstück (und damit auch das Haus) gehören (derzeit) Part 1. Das würde sich dann auch nicht ändern, wenn das Darlehen nur auf Part 1 läuft.und Part 2 zahlt indirekt mit ?
wäre mir zu blöde
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Bauherr am L30.08.19 08:25HilfeHilfe schrieb:
und Part 2 zahlt indirekt mit ?
wäre mir zu blödeDie Fragestellung ist eine ganz andere. Bitte die Emotionale Seite mal außen vor lassen.
Hier geht es darum, dass einer Angestellter, der andere Selbstständig ist. Beide Verheiratet. Die Banken strafen (auch als zweiten Darlehensnehmer) Selbstständigkeit pauschal ab. Daher die Überlegung nur mit Part 1 das Darlehen (zu dann besseren Konditionen) aufzunehmen.
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nordanney30.08.19 09:00Bauherr am L schrieb:
Die Banken strafen (auch als zweiten Darlehensnehmer) Selbstständigkeit pauschal ab.Das stimmt nicht. Sie prüfen nur genauer, da das Risiko höher sein könnte (nicht muss). Die Kondition wird nicht pauschal schlechter, nur weil ein zusätzlicher Mitkreditnehmer vorhanden ist. Was kann der Bank denn passieren? Der Selbständige fährt sein Gewerbe vor die Wand und der Angestellte muss allein das Darlehen bezahlen können. Ist dann nicht anders, als wenn der Angestellte das Darlehen von Anfang an allein aufgenommen hat.So gehen wir zumindest vor (vergeben jeden Jahr 10.000e Darlehen an Häuslebauer und Käufer).
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