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ᐅ Wann von Architekt an GU übergeben (nach welcher Leistungsphase)?


Erstellt am: 10.06.19 15:06

U
ufr123
10.06.19 15:06
Hallo Zusammen,

wir planen derzeit unser Haus gemeinsam mit einem Architekten.
Allerdings wollen wir später nicht in eine Vergabe von Einzelgewerken mit dem Architekten gehen, sondern mit GU weitgehen schlüsselfertig bauen.
Für das vorherige Planen mit Architekt haben wir uns entscheiden, weil uns die Planungsqualität der GUs im allgemeinen zu niedrig und oberflächlich erschien.
Nun fragen wir uns, wann der richtige Zeitpunkt ist, um die weitere Ausführung einem GU zu übergeben.

Nach Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)?
Nach Leistungsphase 4 (Genehmigungssplanung)?
Nach Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)?

Wir werden nicht alle Gewerke an den GU geben, sondern einige Leistungen im Innenausbau selbst machen bzw. an langjährig bekannte Handwerker geben.

Vielen Dank für Eure Hinweise und Tipps!
ufr
H
HilfeHilfe
10.06.19 15:13
Ich frage mich ob es hier nicht der falsche Weg war ! Nicht jeder GU baut nach fremdvorgabe und muss ihm dem Fremden Architekt ja dann zusammenarbeiten . Hat euer Architekt euch keine GU empfohlen die er kennt und mit ihm zusammenarbeiten ?
G
guckuck2
10.06.19 15:59
Übliches Prozedere.
Leistungsphase 1-4
1
11ant
10.06.19 22:47
ufr123 schrieb:

Für das vorherige Planen mit Architekt haben wir uns entscheiden, weil uns die Planungsqualität der GUs im allgemeinen zu niedrig und oberflächlich erschien.
Nun fragen wir uns, wann der richtige Zeitpunkt ist, um die weitere Ausführung einem GU zu übergeben.
Nach Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)?
Nach Leistungsphase 4 (Genehmigungssplanung)?
Nach Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)?
Das klingt für mich nicht, als ließe eine Ausführungsplanung durch den GU erwarten, daß die dann überhaupt jemand liest. Ich würde da die Bauleitung beim Architekten lassen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
A
arnonyme
11.06.19 09:35
Wieso GU? Wenn du mehrere Gewerke sowieso heraus nimmst?
Der GU wird dir diese Gewerke nicht wieder voll gut schreiben.
Im übrigen würde ich, wenn schon die Statik vorher rechnen lassen, dass der GU nicht nachher irgendwelche übermäßig hohen Aufschläge verlangen kann, nur weil deine Decke 2cm Dicker wird, als vom Architekt angenommen.
G
guckuck2
11.06.19 11:24
Der GU wird in einem solchen Konstrukt natürlich nur für die Gewerke beauftragt, der er auch ausführen soll. Da wird nichts heraus genommen und gut geschrieben.
architektenleistungsphaseausführungsplanung