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ᐅ Neubau: Handwerkerleistungen nach Einzug steuerlich absetzbar?

Erstellt am: 07.06.19 11:24
S
SenorRaul7
Hallo,

nach §35a Einkommensteuergesetz gibt es ja die Möglichkeit, die Lohnkosten von typischen Handwerleistungen steuerlich abzusetzen (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR pro Jahr).

Wichtig dabei ist wohl, dass diese Arbeiten in/an einem fertigen/bestehenden Haushalt durchgeführt werden.
Wie sieht das jetzt im Rahmen eines Neubaus aus? Die ganzen notwendigen Arbeiten für den Hausbau an sich, also Sanitär, Heizung, Elektrik, Verputzen, auch Fliesen sind bei uns Teil des Bauvertrages. Die sind natürlich nicht absetzbar, da wir das Haus nur selber nutzen und nicht vermieten werden.

Wir fragen uns jetzt aber, wie das zum Beispiel bei den Arbeiten am Haus aussieht (Pflastern, Einfahrt, Terrasse, Zaun, Rollrasen verlegen lassen...). Macht es Sinn, diese Arbeiten (solange sie nicht zwingend nötig sind) erst ein paar Monate nach dem Einzug durchführen zu lassen, damit erst einen bestehenden Haushalt begründet wird?
H
HilfeHilfe
07.06.19 20:48
Snowy36 schrieb:

Habt ihr die Steuer selber gemacht , bekommt man das hin ?
U wie hoch muss ich mir den Lohnanteil an einem sagen wir mal 40.000 Euro Garten-Landschaftsbau denn vorstellen ? Komme ich da auf die 6000 Euro von denen ich dann 20% also 1200 Euro Steuerlast abziehen kann ?
Jo mit Wiso
N
Nordlys
07.06.19 21:35
Ich mach die Erklärung per Elster selbst und sende sie dem FA online. Ohne Belege. Ggf. melden die sich und fordern welche nach. 2018 passiert, 2019 hingegen bisher nicht. Die haben, das weiss ich von Beamten dort, eine Software in Elster integriert, die die Erklärung mit denen der Vorjahre vergleicht und auf Plausibilität checkt. Ist da nichts geht es beleglos durch. Allerdings muss immer ein Beamter am Ende das Ding durchwinken und zur Zahlung frei geben. Was bei pausibler Eintragung in der Regel dann Formsache ist. Sie sagen, die Software sei so gut, dass sie so ziemlich alle Betrugsverdachte erwischen und gegenchecken. K.
H
HilfeHilfe
08.06.19 06:57
Nordlys schrieb:

Ich mach die Erklärung per Elster selbst und sende sie dem FA online. Ohne Belege. Ggf. melden die sich und fordern welche nach. 2018 passiert, 2019 hingegen bisher nicht. Die haben, das weiss ich von Beamten dort, eine Software in Elster integriert, die die Erklärung mit denen der Vorjahre vergleicht und auf Plausibilität checkt. Ist da nichts geht es beleglos durch. Allerdings muss immer ein Beamter am Ende das Ding durchwinken und zur Zahlung frei geben. Was bei pausibler Eintragung in der Regel dann Formsache ist. Sie sagen, die Software sei so gut, dass sie so ziemlich alle Betrugsverdachte erwischen und gegenchecken. K.
Also ruhig mal 200€ pauschale angeben