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ᐅ Ferienhaus für Einfamilienhaus Grundstück möglich?

Erstellt am: 12.05.19 12:16
R
Roggilomi
R
Roggilomi
12.05.19 12:16
Hallo Forum,

ich habe als Grundstück folgendes Angebot: Einfamilienhaus Grundfläche ca. 130m² (Satteldach / Walmdachbungalow). Bauvoranfrage war positiv.
Als Idee würde ich gerne ein Ferienhaus/Blockhaus darauf stellen, welches ich dann vorrangig am Wachende bewohnen möchte, z.B. sowas:


  • Außenmaß: 834 x 890 cm (überdachte Fläche)
  • Sockelmaß: 780 x 730 cm
  • Seitenwandhöhe: ca. 252 cm
  • Firsthöhe: 381 cm
  • Nutzfläche: ca. 46,6 + 19,5 m²
  • Rauminhalt: 148,5 m³
  • Dachfläche: 74,4 m²
  • Dachneigung: 18,6°
  • Wandstärke: 70 mm

Meine Fragen dazu
-Ist dies mit den Vorgaben möglich?
-Sind solche Häuser langlebig?
-Sind sie vom rechtlichen und von der Lebensqualität her auch dauerhaft bewohnbar?

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Hallo Roggilomi,

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11ant12.05.19 14:48
Roggilomi schrieb:

ich habe als Grundstück folgendes Angebot: Einfamilienhaus Grundfläche ca. 130m² (Satteldach / Walmdachbungalow). Bauvoranfrage war positiv.
Als Idee würde ich gerne ein Ferienhaus/Blockhaus darauf stellen, welches ich dann vorrangig am Wachende bewohnen möchte, z.B. sowas: [Bild]
Sockelmaß: 780 x 730 cm
Dachneigung: 18,6°
Wandstärke: 70 mm
Ich halte ein 130 qm Grundstück für praktisch unbebaubar.
An die zulässige Dachneigung etc. mußt Du Dich auch mit einem noch so kleinen Häuschen (außer Geräteschuppen für Harke und Rasenmäher) halten, und das Häuschen mit 57 qm würde die Grundflächenzahl I von etwas über 0,4 erfordern. Bei der Wand sehe ich die gültige Energieeinsparverordnung kaum einhaltbar, die allerdings m.W. nur für Ganzjahreswohngebäude gilt.
Roggilomi schrieb:

Bauvoranfrage war positiv.
Dann sollte die Zulässigkeit in diesem Fall dennoch ebenso geklärt sein (?)
Einen Dauerwohnsitz sehe ich in einem solchen Häuschen nicht möglich. Auf dem Grundstück könnte ein Dauerwohnsitz als Erstwohnsitz prinzipiell möglich sein, aber das trüge Dir dann wohl ein, daß das Haus die Energieeinsparverordnung einhalten müßte.
Wie hast du das Kind denn in der Bauvoranfrage genannt ?
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