ᐅ Dacherhöhung nach einer Aufsparrendämmung
Erstellt am: 02.01.12 22:44
Hallo zusammen,
wir besitzen ein Reihenhaus welches das Vorletzte in einer 6er – Reihe ist. Jedes zweite Haus hat ein Versatz nach oben von ca. 80 cm. Nun haben wir vor, das vorletzte Dach mit einer Aufsparrendämmung zu versehen, welches eine Erhöhung von ca. 20 cm ergeben wird. Das würde somit eine zusätzliche„Treppe“ von außen gesehen ergeben. Worauf muß man hier achten, damit es nicht zu Ärger mit dem Nachbarn kommt? Das wir mit den Nachbarn reden ist selbstverständlich , wir wollen ja ein freundschaftliches Verhältnis beibehalten. Gibt es irgendwelche Gesetze, Vorschriften oder ähnliches die zu beachten sind?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
wir besitzen ein Reihenhaus welches das Vorletzte in einer 6er – Reihe ist. Jedes zweite Haus hat ein Versatz nach oben von ca. 80 cm. Nun haben wir vor, das vorletzte Dach mit einer Aufsparrendämmung zu versehen, welches eine Erhöhung von ca. 20 cm ergeben wird. Das würde somit eine zusätzliche„Treppe“ von außen gesehen ergeben. Worauf muß man hier achten, damit es nicht zu Ärger mit dem Nachbarn kommt? Das wir mit den Nachbarn reden ist selbstverständlich , wir wollen ja ein freundschaftliches Verhältnis beibehalten. Gibt es irgendwelche Gesetze, Vorschriften oder ähnliches die zu beachten sind?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
B
Bauexperte03.01.12 10:45Hallo,
Ja, Du mußt einen Bauantrag beim Bauamt stellen, insofern würde ich dort vorher Deine Idee vorstellen, um unliebsamen Überraschungen beim Antrag selbst vorzubeugen
Freundliche Grüße
noport schrieb:
Gibt es irgendwelche Gesetze, Vorschriften oder ähnliches die zu beachten sind?
Ja, Du mußt einen Bauantrag beim Bauamt stellen, insofern würde ich dort vorher Deine Idee vorstellen, um unliebsamen Überraschungen beim Antrag selbst vorzubeugen
Freundliche Grüße
Ich habe noch weiter gegoogelt und bin dabei auf die Landesbauordnung von NRW gestoßen. Diese schreibt lt. §6, Abs.14 keine Baugenehmigung vor.
Hier der Wortlaut:
(14) Bei bestehenden Gebäuden ist die nachträgliche Bekleidung oder Verblendung von Außenwänden sowie die nachträgliche Anhebung der Dachhaut zulässig, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient und wenn die Stärke der Bekleidung oder Verblendung bzw. die Anhebung der Dachhaut nicht mehr als 0,25 m und der verbleibende Abstand zur Nachbargrenze mindestens 2,50 m beträgt. Darüber hinaus können unter Würdigung nachbarlicher Belange und der Belange des Brandschutzes geringere Tiefen der Abstandsflächen gestattet werden, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Außenwände, deren abstandsfläche Absatz 5 nicht entspricht.
Somit bin ich wohl auf der sicheren Seite.
Hier der Wortlaut:
(14) Bei bestehenden Gebäuden ist die nachträgliche Bekleidung oder Verblendung von Außenwänden sowie die nachträgliche Anhebung der Dachhaut zulässig, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient und wenn die Stärke der Bekleidung oder Verblendung bzw. die Anhebung der Dachhaut nicht mehr als 0,25 m und der verbleibende Abstand zur Nachbargrenze mindestens 2,50 m beträgt. Darüber hinaus können unter Würdigung nachbarlicher Belange und der Belange des Brandschutzes geringere Tiefen der Abstandsflächen gestattet werden, wenn die Baumaßnahme der Verbesserung des Wärmeschutzes dient. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Außenwände, deren abstandsfläche Absatz 5 nicht entspricht.
Somit bin ich wohl auf der sicheren Seite.
B
Bauexperte03.01.12 21:40Hallo,
Nur, weil im von Dir zitierten Absatz der Verordnung nicht explizit von einem Bauantrag gesprochen wird, bedeutet dies nicht, dass Du keinen Bauantrag brauchst
Jeder in NRW - und ich nehme an, auch im restlichen Teil Deutschlands - muß, sofern er an der äußeren Hülle und oftmals auch, wenn eine Innensanierung vorgenommen wird - einen Bauantrag stellen.
Ich wüßte jetzt nicht, weshalb ein Bauantrag ein Problem für Dich sein sollte - er kostet halt ein paar Euronen
Freundliche Grüße
noport schrieb:
Das ist aber wohl von Land zu Land verschieden. Von Baugenehmigung über Bauanzeige und gar nichts gibt es wohl alles.
Nur, weil im von Dir zitierten Absatz der Verordnung nicht explizit von einem Bauantrag gesprochen wird, bedeutet dies nicht, dass Du keinen Bauantrag brauchst
Jeder in NRW - und ich nehme an, auch im restlichen Teil Deutschlands - muß, sofern er an der äußeren Hülle und oftmals auch, wenn eine Innensanierung vorgenommen wird - einen Bauantrag stellen.
Ich wüßte jetzt nicht, weshalb ein Bauantrag ein Problem für Dich sein sollte - er kostet halt ein paar Euronen
Freundliche Grüße
Ähnliche Themen