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ᐅ Hausbauangebot für Einfamilienhaus mit Hanglage realistisch?


Erstellt am: 16.12.18 18:41

opalau17.12.18 21:41
ypg schrieb:
Nun hat er aber schon seine persönliche, die für seinen Preis gültige.
Gute Bauleistungsbeschreibungen sind ja durch mehrere Hände, sprich Abwälte wasserdicht abgesegnet. Da wird nichts umgeworfen.

Aber gut. Solang der TE nicht den Gang geht und seine persönlichen Leistungen abfragt, kommt man hier auch zu keinem Ergebnis.

Ach so, sorry, meine Aussage passte nicht ganz zu deiner.

Wir hatten aber in der Tat auch den Fall, dass die Bauleistungsbeschreibung die Teil unseres Vertrags wurde individualisiert war, z.B. die Betondecke auf dem OG wurde explizit dort festgelegt. Ob das nun üblich ist weiß ich nicht.
Franky7317.12.18 21:42
ypg schrieb:

Aber gut. Solang der TE nicht den Gang geht und seine persönlichen Leistungen abfragt, kommt man hier auch zu keinem Ergebnis.

Warten wir doch erst einmal ab. Es gab eine erste grobe Bauleistungsbeschreibung die, wie wir ja schon alle festgestellt haben, gar nicht auf die Kellervariante ausgelegt wurde, Balkon fehlt, Geländer etc. Es gibt noch einige Fragezeichen!

Aktuell wird ein Vorentwurf erstellt. Ich werde das schon alles ansprechen, denn die Bauleistungsbeschreibung´s der anderen Anbieter waren alle deutlich ausführlicher. Ich habe das Gefühl, dass sich unser BU erst dann die Arbeit macht alles detailliert auszuarbeiten, wenn er auch weiß, dass wir mit Ihm bauen werden. Der BU ist kein riesen Unternehmen aber schon 30 Jahre hier in der Region ansässig.
Franky7329.12.18 16:29
Leider liegt mir immer noch keine Zeichnung vor, trotzdem habe ich mal in der Zwischenzeit eine Frage:

Mit welchen Kosten muss man denn "zusätzlich" rechnen, wenn man ein ganz normales Einfamilienhaus mit 100qm² Grundfläche mit einem Hochkeller versieht?

Gibt es dort Erfahrungswerte von jemanden?
11ant29.12.18 19:33
Franky73 schrieb:
Gibt es dort Erfahrungswerte von jemanden?
Da glaube ich nicht, daß Du ein "passendes" konkret übertragbares Einzelbeispiel finden wirst. Prinzipiell hingegen läßt sich Deine Frage leicht beantworten:
Franky73 schrieb:
Mit welchen Kosten muss man denn "zusätzlich" rechnen, wenn man ein ganz normales Einfamilienhaus mit 100qm² Grundfläche mit einem Hochkeller versieht?
Ein Erdgeschoss mit einer 100 qm Bodenplatte wird einen Kellerbedarf darunterliegend schon vollständig absorbieren können, d.h. da wäre er dann grundflächenneutral. Oberirdisch käme seine Grundfläche also voll "on top", dazu müßte man die in der Grundstücksfläche und in der Grundflächenzahl ersteinmal "übrig haben", was auf viele aktuell verfügbare Bauplätze nicht ausreichend zutrifft.

Der Kellerraum selbst kostet in gleicher Ausstattung je Kubikmeter prinzipiell identisch. Vollständig oberirdisch braucht man nicht auf drückendes Grundwasser zu parieren, und auch eine Hebeanlage für Abwasser wird hier meist nicht anfallen.

Dein Vergleich ist also eine Summe aus teilweise gleichen Posten und solchen, die nur bei einer der Varianten ins Gewicht fallen. Die Prinzipabwägung solltest Du somit auch abseits von "vorbildhaften" Zahlenbeispielen hinbekommen können.
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Franky7330.12.18 09:47
Wie gesagt, wir haben ja ein Hanggrundstück und bei solchen wird ja, schon wegen den sonst anfallenden Auffüllkosten,gern zu einem Hochkeller geraten. Ein Teil wird in den Hang bebaut und der restliche Teil geht über die Terrasse in den Gartenbereich über.

Ich lese im Internet halt immer wieder von ca. 2000€ zu kalkulierenden qm² kosten bei einem Neubau für Wohnfläche und bei einer guten Kellerausstattung von ca. 700€ den qm². Wenn dies falsch sein sollte, dann verstehe ich deine Aussage. Ich dachte halt, dass ansonsten eine Art Mischkalkulation anfallen würde zwischen Hochkeller und guter EG-Ausstattung. Diverse Räume im Keller brauchen ja keine Top-Ausstattung sondern dienen ja nur als Hauswirtschaftsraum oder Vorrats-/ bzw. Lagerräume.

Hebeanlage brauche ich glaube nicht, da unser Abwasseranschluss ganz unten am Grundstück (tiefster Punkt) liegt. Selbst mit einem Hochkeller hätte ich locker noch 2 m Höhenunterschied.
ypg30.12.18 10:09
Franky73 schrieb:
Nun es hat sich Einiges getan und wir haben auch viele Gespräche geführt. ;-)

Bei unserem Grundstück mit der Hanglage mussten wir nun den Kompromiss eingehen, dass ein Wohnkeller in den Hang gebaut und oben dann eine weitere Etage drauf gesetzt wird mit einem Walmdach.
Die Alternative wäre ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus. Dann müssten wir aber 2-3 Meter auffüllen lassen wegen der Hanglage und dann das restliche Grundstück staffeln. Mit der jetzt gewählten Variante erhalten wir nun noch etwas mehr Wohn-/ und Nutzfläche (je Etage ca. 85qm).

Ich lese hier nichts von einem Hochkeller. sondern einem Wohnkeller, also einem UG.
Franky73 schrieb:
Diverse Räume im Keller brauchen ja keine Top-Ausstattung sondern dienen ja nur als Hauswirtschaftsraum oder Vorrats-/ bzw. Lagerräume.
Und dieses UG wird eine Wohnetage werden.
In einem „normalen“ Haus bezahlt man auch normale Wohnquadratmeter für den Hauswirtschaftsraum und Abstellraum.
Das wird hier nicht anders sein.
Es wird sich hier um eine normale Etage handeln, die etwas im Erdreich eingebaut ist, und das muss dann kellerfein von außen gemacht werden.
hochkellerbauleistungsbeschreibunggrundflächeoberirdischhebeanlagehauswirtschaftsraum