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ᐅ Fristsetzung Übergabe + Joker letzte Rate


Erstellt am: 13.11.18 21:40

B
BenutzerPC
13.11.18 21:40
Wie muss ich es rechtlich angehen, wenn ich einen Übergabetermin vom GU erzwingen möchte? Laut Vertrag wird eine Bauzeit von 6 Monaten angestrebt. Trocknungszeiten, Urlaub etc. wird nicht berücksichtig. Ich habe keine Ahnung, wie ich vom Baubeginn an das Ende berechnen soll. Aktuell befinden wir uns im 8. Monat. Es stehen nur noch Malerarbeiten und Belagsarbeiten im Innenbereich an. Außen noch ein paar Kleinigkeiten, die aber einen Einzug dennoch ermöglichen. Ein Ende sollte in Sicht sein, die Handwerker kommen aber nicht in die Pötte (zu viel Arbeit). Ich benötige aber einen definierten Termin, um ggf. Kosten wie Miete etc. auf den GU abzuwälzen.
Ein weitere Punkt ist die letzte Rate: Diese wollte ich einbehalten, bis alles erledigt ist. Allerdings rückt der GU erst mit den Unterlagen raus, die ich auch für die KFW für einen Tilgungszuschuss benötige, sobald alles bezahlt ist. Was ist davon zu halten? So gebe ich meinen letzten Joker ab und darf nachher selber hinter der Beseitigung von Mängel hinterherlaufen oder ich verzichte auf den Zuschuss...Was schlagt ihr vor?
M
Mottenhausen
13.11.18 23:14
Die Bauzeitgarantie/ bzw. das Fertigstellungsdatum taugen leider in den seltensten Fällen dazu den GU in Verzug zu setzen. DENN: Der GU tritt nur für Verzögerungen ein, die er selbst zu verantworten hat (z.B. Handwerker zu spät beauftragt, Fehlplanung usw.) Für Verzögerungen, die er nicht zu verantworten hat, haftet er nicht. Das bezieht sich auf zu späte Materiallieferungen, Krankheit einzelner Handwerker, Insolvenz eines Handwerks, schleppende genehmigungsverfahren etc. In der Regel findet der GU dann immer Gründe, die er nicht zu verantworten hat weswegen der Fertigstellungszeitraum letztlich das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.

Der KfW Zuschuss wird dir doch sowieso erst auf die letzten Kreditraten angerechnet, die Energieberechnung drängt nun überhaupt nicht. Darf sowieso erst nach kompletter Fertigstellung abgeschlossen werden.

Pass auf: Endübergabe vollzieht sich manchmal automatisch durch Einzug. D.h. egal wie viele Mängel noch offen sind.
B
BenutzerPC
14.11.18 06:13
Mottenhausen schrieb:

Pass auf: Endübergabe vollzieht sich manchmal automatisch durch Einzug. D.h. egal wie viele Mängel noch offen sind.
Hier wurde mir gesagt: Es gibt eine Teilabnahmen. Bzw. bei der Übergabe geht ein neutraler Sachverständiger mit. Es werden ausstehende Punkte dokumentiert. D.h. Ich kann schon einziehen. Es geht jetzt nur zu definieren, wie mit der letzten Rate umgegangen wird: GU möchte, dass wir diese vollständig zahlen und ggf. Mängel werden laut Protokoll nachträglich abgearbeitet. Da ist für mich ungünstig, da ich nun immer hinterher sein muss. Ich möchte: Ausstehende Mängel werden bewertet und von der letzten Rate subtrahiert. So kann der GU mir nur eine Forderung über die tatschächlich zum Zeitpunkt der Übergabe erbrachte Leistung stellen. Das fände ich fair. Wenn die Mängel im Nachgang behoben werden, dann kann mir dieser Betrag erneut in Rechnung gestellt werden. Bin gespannt, wie wir uns für beide Seiten fair einigen können....
H
HilfeHilfe
14.11.18 06:33
BenutzerPC schrieb:
Hier wurde mir gesagt: Es gibt eine Teilabnahmen. Bzw. bei der Übergabe geht ein neutraler Sachverständiger mit. Es werden ausstehende Punkte dokumentiert. D.h. Ich kann schon einziehen. Es geht jetzt nur zu definieren, wie mit der letzten Rate umgegangen wird: GU möchte, dass wir diese vollständig zahlen und ggf. Mängel werden laut Protokoll nachträglich abgearbeitet. Da ist für mich ungünstig, da ich nun immer hinterher sein muss. Ich möchte: Ausstehende Mängel werden bewertet und von der letzten Rate subtrahiert. So kann der GU mir nur eine Forderung über die tatschächlich zum Zeitpunkt der Übergabe erbrachte Leistung stellen. Das fände ich fair. Wenn die Mängel im Nachgang behoben werden, dann kann mir dieser Betrag erneut in Rechnung gestellt werden. Bin gespannt, wie wir uns für beide Seiten fair einigen können....

dann sag ihm wie du die lage siehst. Mängel werden protokolliert und danach willst du Termine sehen wann sie behoben werden damit die Gelder frei werden.

Dem GU muss es ja schlecht gehen wenn er sorge um 5-10k hat
B
BenutzerPC
14.11.18 11:38
Ich glaube nicht, dass es dem GU schlecht geht. Es geht hier nur darum das er keinen Aufwand möchte um an das Geld zu kommen. Mir geht es im Prinzip ja genauso.
H
HilfeHilfe
14.11.18 17:14
BenutzerPC schrieb:
Ich glaube nicht, dass es dem GU schlecht geht. Es geht hier nur darum das er keinen Aufwand möchte um an das Geld zu kommen. Mir geht es im Prinzip ja genauso.
glaub mir aktuell wirst du den Mängeln nachrennen müssen . Die Bücher sind voll
mängelratekfwzuschuss