Hallo zusammen,
meine Frau und ich stehen kurz vor dem Hauskauf. Wir haben eine sehr schöne Immobilie gefunden. Bei der Finanzierung war uns Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit wichtig. Außerdem kann das Haus erst in 08/2019 übernommen werden, da die Eigentümer parallel neu bauen. Daher haben wir auf einen ausreichenden Bereitstellungszinsfreien Zeitraum geachtet.
Unser favorisiertes Finanzierungsangebot haben wir über die Interhyp von der Münchener Hypothekenbank zu folgenden Konditionen bekommen:
Darlehensbetrag: 358.000 €
Zinsbindung: 33 Jahre
Effektivzins: 2,42 % p.A.
mon. Rate: 1.330,00 €
Bereitstellungszinsfreie Zeit: 12 Monate
Sondertilgung: 5 % pro Jahr jederzeit, Minimum 200 € je Zahlung
1. Wie bewertet ihr allgemein die Konditionen?
2. Habt Ihr Erfahrungen mit der Münchener Hypothekenbank?
Folgende Details des Darlehensvertrags können wir nicht so recht interpretieren.
Wir gehen von einer Auszahlung des Darlehens im August 2019 aus, da erst mit Hausübergabe die Zahlungsverpflichtung besteht. Im Tilgungsplan, der den Vertragsunterlagen beigefügt ist, wird eine Auszahlung im Oktober 2018 angenommen (Warum auch immer). Hiermit würden laut Tilgungsplan dann schon Zinszahlungen (ca. 700 € pro Monat) einhergehen. Das wollen wir natürlich nicht, wir wollen erst im August nächstes Jahr das Geld auszahlen lassen und dann mit Zins und Tilgung beginnen. Tilgungsbeginn ist festgelegt ab 08/2019. Daneben sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Punkte aufgeführt:
- die Bank ist jederzeit berechtigt, das Darlehen ganz oder teilweise auszuzahlen.
- die Kündigung des Darlehensvertrags durch die Bank ist möglich, sofern das Darlehen nicht innerhalb von 10 Monaten nach Vertragsabschluss bezogen wird.
Dazu folgende Fragen:
3. Ist der Tilgungsplan nur ein Berechnungsbeispiel, oder geht die Bank von einer Auszahlung im Oktober diesen Jahres aus.
4. Kann es sein, dass die Bank eine Auszahlung entgegen unseren Willen vornimmt, (sobald wir die Voraussetzungen erfüllt haben), um Zinszahlungen zu erhalten. Gibt es dazu Erfahrungen?
5. Ist es in der dargestellten Situation tatsächlich möglich, dass uns die Bank das Darlehen kündigt, sofern wir das Geld erst wie geplant abrufen.
6. Seht ihr eine Chance im Vertrag selbst Sonderregelungen zu den AGB zu treffen, die diese negativen Punkte verhindern.
Für euere Erfahrungen und Anregungen jeder Art sind wir dankbar.
Die Interhyp können wir leider erst am Montag dazu kontaktieren .
Vielen Dank und viele Grüße
Mithr77
meine Frau und ich stehen kurz vor dem Hauskauf. Wir haben eine sehr schöne Immobilie gefunden. Bei der Finanzierung war uns Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit wichtig. Außerdem kann das Haus erst in 08/2019 übernommen werden, da die Eigentümer parallel neu bauen. Daher haben wir auf einen ausreichenden Bereitstellungszinsfreien Zeitraum geachtet.
Unser favorisiertes Finanzierungsangebot haben wir über die Interhyp von der Münchener Hypothekenbank zu folgenden Konditionen bekommen:
Darlehensbetrag: 358.000 €
Zinsbindung: 33 Jahre
Effektivzins: 2,42 % p.A.
mon. Rate: 1.330,00 €
Bereitstellungszinsfreie Zeit: 12 Monate
Sondertilgung: 5 % pro Jahr jederzeit, Minimum 200 € je Zahlung
1. Wie bewertet ihr allgemein die Konditionen?
2. Habt Ihr Erfahrungen mit der Münchener Hypothekenbank?
Folgende Details des Darlehensvertrags können wir nicht so recht interpretieren.
Wir gehen von einer Auszahlung des Darlehens im August 2019 aus, da erst mit Hausübergabe die Zahlungsverpflichtung besteht. Im Tilgungsplan, der den Vertragsunterlagen beigefügt ist, wird eine Auszahlung im Oktober 2018 angenommen (Warum auch immer). Hiermit würden laut Tilgungsplan dann schon Zinszahlungen (ca. 700 € pro Monat) einhergehen. Das wollen wir natürlich nicht, wir wollen erst im August nächstes Jahr das Geld auszahlen lassen und dann mit Zins und Tilgung beginnen. Tilgungsbeginn ist festgelegt ab 08/2019. Daneben sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Punkte aufgeführt:
- die Bank ist jederzeit berechtigt, das Darlehen ganz oder teilweise auszuzahlen.
- die Kündigung des Darlehensvertrags durch die Bank ist möglich, sofern das Darlehen nicht innerhalb von 10 Monaten nach Vertragsabschluss bezogen wird.
Dazu folgende Fragen:
3. Ist der Tilgungsplan nur ein Berechnungsbeispiel, oder geht die Bank von einer Auszahlung im Oktober diesen Jahres aus.
4. Kann es sein, dass die Bank eine Auszahlung entgegen unseren Willen vornimmt, (sobald wir die Voraussetzungen erfüllt haben), um Zinszahlungen zu erhalten. Gibt es dazu Erfahrungen?
5. Ist es in der dargestellten Situation tatsächlich möglich, dass uns die Bank das Darlehen kündigt, sofern wir das Geld erst wie geplant abrufen.
6. Seht ihr eine Chance im Vertrag selbst Sonderregelungen zu den AGB zu treffen, die diese negativen Punkte verhindern.
Für euere Erfahrungen und Anregungen jeder Art sind wir dankbar.
Die Interhyp können wir leider erst am Montag dazu kontaktieren .
Vielen Dank und viele Grüße
Mithr77
Wir haben über die "Oktoberfest-Aktion" der Münchner finanziert und sind sehr zufrieden. Gute Konditionen, reibungsloser und schneller Ablauf.
Zu welchem Entschluss bist Du über das Wochenende gekommen, wenn ich fragen darf?
Zu welchem Entschluss bist Du über das Wochenende gekommen, wenn ich fragen darf?
Hallo Josephine,
wir haben uns für das Angebot entschieden. Die unterschriebenen Unterlagen sind schon bei der Bank.
Eine "spannendes Thema" bleibt noch.
Schon nächste Woche findet eine Außen-/ und Innenbesichtigung des Hauses statt (kein Wertgutachten). Lt. Vermittler ist das nur Formsache.
Im Vertrag steht aber als Auszahlungsvoraussetzung, dass hinsichtlich des angenommenen Wertes des Hauses (Kaufpreis - Abschlag) bei Besichtigung keine erhebliche Abweichung festgestellt werden darf.
Die Besichtigung scheint ja gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 BelWertV Abs. 1) und ist auch logisch nachzuvollziehen. "Steht das Haus wirklich und sind die Bilder nicht schon 10 Jahre alt?"
Aber ich denke hier natürlich an das schlimmste Szenario. Was wenn der/die Besichtigende das Haus wesentlich schlechter bewertet? Dann passt die Sicherheit ja nicht mehr und man käme auf einen anderen Beleihungsauslauf.
Der Vertrag ist m.E. ja schon in trockenen Tüchern.
Hat da noch jemand Erfahrungen? Kann da noch wirklich was passieren?
Viele Grüße
Mithr77
wir haben uns für das Angebot entschieden. Die unterschriebenen Unterlagen sind schon bei der Bank.
Eine "spannendes Thema" bleibt noch.
Schon nächste Woche findet eine Außen-/ und Innenbesichtigung des Hauses statt (kein Wertgutachten). Lt. Vermittler ist das nur Formsache.
Im Vertrag steht aber als Auszahlungsvoraussetzung, dass hinsichtlich des angenommenen Wertes des Hauses (Kaufpreis - Abschlag) bei Besichtigung keine erhebliche Abweichung festgestellt werden darf.
Die Besichtigung scheint ja gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 BelWertV Abs. 1) und ist auch logisch nachzuvollziehen. "Steht das Haus wirklich und sind die Bilder nicht schon 10 Jahre alt?"
Aber ich denke hier natürlich an das schlimmste Szenario. Was wenn der/die Besichtigende das Haus wesentlich schlechter bewertet? Dann passt die Sicherheit ja nicht mehr und man käme auf einen anderen Beleihungsauslauf.
Der Vertrag ist m.E. ja schon in trockenen Tüchern.
Hat da noch jemand Erfahrungen? Kann da noch wirklich was passieren?
Viele Grüße
Mithr77
N
nordanney06.09.18 14:26Mithr77 schrieb:
Was wenn der/die Besichtigende das Haus wesentlich schlechter bewertet? Dann passt die Sicherheit ja nicht mehr und man käme auf einen anderen Beleihungsauslauf.Dann hoffe, dass Du aus dem Kauf wieder rauskommst, weil Du über den Tisch gezogen wurde Im Ernst, es muss schon etwas drastisch passieren, damit die Bank Ärger macht. Z.B. stellt sich heraus, dass das gesamte Haus plötzlich nass ist o.ä.
Ansonsten ist es tatsächlich eine Formsache. Wahrscheinlich dauert die Besichtigung nur 3 Minuten (länger hat es bei meinem letzten Neubau auch nicht gedauert - er hat sich grob das Haus angeschaut um zu bestätigen, dass es fertig ist. Noch nicht einmal alle Zimmer angeschaut.)
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