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ᐅ Wann die erste Zahlung an Bauträger leisten?


Erstellt am: 30.07.11 20:20

V
Vuckon
30.07.11 20:20
Hallo,

da Ihr schon Erfahrung mit dem Bauen habt wollte ich fragen wann die erste Zahlung an den Bauträger zu Leisten ist?
Wir sind derzeit auch im Gespräch mit einem Bauträger, allerdings möchte dieser schon bei der Vertragsunterschrift 3% überwiesen haben.
Danach nochmals 7% bei dem Architekten und noch mal 5% bei Baugenehmigung.
Wäre super wenn wir ein Vergleich hätten, da wir nicht wissen ob das die übliche Zahlungsweise ist.

Mit freundlichen Grüßen
B
Bauexperte
31.07.11 11:53
Hallo,

Vuckon schrieb:
Wir sind derzeit auch im Gespräch mit einem Bauträger, allerdings möchte dieser schon bei der Vertragsunterschrift 3% überwiesen haben.Danach nochmals 7% bei dem Architekten und noch mal 5% bei Baugenehmigung.

Grundsätzlich gilt: Zahlung nach Baufortschritt und ich empfehle zusätzlich: erste Zahlung erst nach Abgabe des Bauantrages. Erst wenn der Bauantrag incl. Entwässerungsgesuch gestellt ist, ist eine - für Dich - nachprüfbare Leistung seitens des BU erbracht.

Freundliche Grüße
J
Jens35
06.08.11 09:29
Ich empfehle dass Dir der Bauträger eine Erfüllungsbürgschaft gibt. Ein bekannter hatte den Fall dass der Bauträger Pleite gegangen ist. Die sind jetzt am Boden ...
T
Thommi
06.08.11 23:40
Also 15% bezahlen bevor überhaupt einer mal einen Spatenstich gemacht hat ist eine Frechheit. Ich habe die erste Zahlung erst bei Fertigstellung der Bodenplatte geleistet.Da waren dann sämtliche Kosten für Archit.,Bodenplatte,usw enthalten .Dazu gehört natürlich ein wenig Verhandlungsgeschick.Ich würde jedenfalls keinen BT 30000 € für nichts in den Hals werfen.
O
ollyeden
08.08.11 13:19
Ich würde erst nach Einreichung der Baugesuchsunterlagen eine Zahlung leisten und diese sollte nicht höher als 5% sein.
Bis einschließlich Richtfest sollten nicht mehr als 50% gezahlt worden sein.

Vor allem gilt: Zahlung nach Baufortschritt/Leistung.
B
Bauexperte
08.08.11 14:15
Hallo,

ollyeden schrieb:
Ich würde erst nach Einreichung der Baugesuchsunterlagen eine Zahlung leisten und diese sollte nicht höher als 5% sein. Bis einschließlich Richtfest sollten nicht mehr als 50% gezahlt worden sein.

50% ist zu wenig, da der geschlossene Rohbau das kostenintensivste Gewerk an sich darstellt; der Innenausbau beansprucht das wenigste Geld. Ich glaube auch nicht, dass Du einen BU oder GU findest, der damit einverstanden wäre; selbst wenn Du alles selbst vergibst, hast Du bis dahin gute 55 - 60% Deines Budgets fürs Haus ausgegeben

ollyeden schrieb:
allem gilt: Zahlung nach Baufortschritt/Leistung.

Das ist der springende Punkt und auch, in wie vielen Schritten zu zahlen ist, wie die Sicherheit insgesamt gewährleistet ist. Sich an einzelnen Punkten festzubeißen macht wenig Sinn, denn das gesamte Projekt Hausbau muß in sich schlüssig, praktikabel und sicher sein

Freundliche Grüße
zahlungbauträgerbaufortschrittbodenplatte