W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Was für eine Einfriedung ist erlaubt? Geht auch Bambushecke?


Erstellt am: 22.04.18 09:41

Eldea25.04.18 22:20
Nordlys schrieb:
Das ist zwar off topic, aber wenn ich das so lese, was bilden sich diese Gemeinderäte eigentlich ein, dem Eigentümer auch noch die Pflanzenwahl vorschreiben zu wollen. Klar ist, dass man in D. keine Orang Utans im Wald aussetzt, schlimm genug, dass sie schon den Wolf anbeten, aber Pflanzen? Wenn Bambus oder ne Palme hier wachsen, sollen sie es doch. Und es kann ja wohl nicht nach Geschmack gehen, mein Haus, mein Land, mein Gummibaum. So seh ich das. Karsten
Ohje da darfst du unseren Bebauungsplan nicht sehen [emoji85][emoji23] Hoch lebe der Igel [emoji16]

2.6.2 Einfriedungen sind so zu gestalten, dass Wanderbewegungen von Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune, weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht zulässig. Im Bereich der Vorgartenzone sind jeweils im Abstand der Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Tiefe von 5,0 bzw. 3,0 m Einfriedungen unzulässig.

2.6.3 Mindestens 80% der nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Garten oder Grünfläche anzulegen. Diese Flächen sollen mind. 30% Baum. und Strauchpflanzungen gem. Pflanzliste erhalten (1 Baum = 10 m², 1 Strauch = 1 m²).

2.6.4 Fensterlose Gebäudefassaden von mehr als 5,0 m Breite sind mit Kletterpflanzen gem. Pflanzliste oder Spalierobst zu begrünen. Bei Flachdächern und flachgeneigten Dächern unter 20° Dachneigung ist eine Dachbegrünung vorzusehen.



Die Pflanzenliste erspare ich euch mal [emoji85][emoji28]

Ach und wegen dem Igel müssen nun ein paar ihre schon gebauten L Steine umbauen (bzw zum Teil abreissen). Alle 10 Meter darf kein L Stein hin, sondern eine Rampe für den Igel
haydee25.04.18 22:33
Stehen Igel unter Naturschutz
M4rvin25.04.18 22:46
Ein hoch auf die Igel!

Zum Glück haben wir nicht eines der Grundstücke, wo man für die Zauneidechse einen Lebensraum bauen muss.
Nordlys26.04.18 08:21
PUUH. Ost.R. Ganselmann und Sachbearbeiterin im Fachdienst Umwelt des Kreises, Frau Stolte-Kirschholzer haben sich auf ganzer Linie durchgesetzt.
Bieber081526.04.18 08:37
Eldea schrieb:
Ohje da darfst du unseren Bebauungsplan nicht sehen Hoch lebe der Igel
Wenn das mal alles fertig ist, wahrscheinlich ein sehr schönes Wohngebiet!
Nordlys26.04.18 09:59
Wenn das mal alles fertig ist, wahrscheinlich ein sehr schönes Wohngebiet!......für Igel.
einfriedungenpflanzlistewohngebiet