Hi ihr!
Da wir keinen Zaun wollen und ich schon immer eine Bambushecke wollte, stehe ich jetzt mit meinem Grundstück etwas doof da.
Von der Gemeinde aus müssen wir eines der drei ökologischen Maßnahmen treffen:
A) Regenwasserzisterne
B) Solaranlage
C) Gartenbepflanzung mit einheimischen Gehölzen
Im Bebauungsplan steht zusätzlich, dass wir zwei heimische Obst oder Laubbäume Pflanzen müssen.
Bei Einfriedung gibt es noch den Punkt "Anstelle von Zäunen ist die Pflanzung von bis Max 2.0m hohen Hecken (unt. Höhenbezugspunkt: Fahrbahnoberkante der öffentl. Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung an der Straßenbegrenzungslinie; ob. Höhenbezugspunkt: OK Hecke) aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig.
Bei den Maßnahmen würde ich natürlich C) nehmen, es stehen aber keine Mengen dabei, für mich wären dann mit den zwei Bäumen mein soll ja schon erfüllt...
Und gibt es jetzt eine Möglichkeit eine Bambushecke, zB auf meiner Grundstücksseite zu Pflanzen? Also nicht an der Grundstücksgrenze...
Im voraus Besten Dank!
Marvin
Da wir keinen Zaun wollen und ich schon immer eine Bambushecke wollte, stehe ich jetzt mit meinem Grundstück etwas doof da.
Von der Gemeinde aus müssen wir eines der drei ökologischen Maßnahmen treffen:
A) Regenwasserzisterne
B) Solaranlage
C) Gartenbepflanzung mit einheimischen Gehölzen
Im Bebauungsplan steht zusätzlich, dass wir zwei heimische Obst oder Laubbäume Pflanzen müssen.
Bei Einfriedung gibt es noch den Punkt "Anstelle von Zäunen ist die Pflanzung von bis Max 2.0m hohen Hecken (unt. Höhenbezugspunkt: Fahrbahnoberkante der öffentl. Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung an der Straßenbegrenzungslinie; ob. Höhenbezugspunkt: OK Hecke) aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig.
Bei den Maßnahmen würde ich natürlich C) nehmen, es stehen aber keine Mengen dabei, für mich wären dann mit den zwei Bäumen mein soll ja schon erfüllt...
Und gibt es jetzt eine Möglichkeit eine Bambushecke, zB auf meiner Grundstücksseite zu Pflanzen? Also nicht an der Grundstücksgrenze...
Im voraus Besten Dank!
Marvin
Nordlys schrieb:
Das ist zwar off topic, aber wenn ich das so lese, was bilden sich diese Gemeinderäte eigentlich ein, dem Eigentümer auch noch die Pflanzenwahl vorschreiben zu wollen. Klar ist, dass man in D. keine Orang Utans im Wald aussetzt, schlimm genug, dass sie schon den Wolf anbeten, aber Pflanzen? Wenn Bambus oder ne Palme hier wachsen, sollen sie es doch. Und es kann ja wohl nicht nach Geschmack gehen, mein Haus, mein Land, mein Gummibaum. So seh ich das. KarstenOhje da darfst du unseren Bebauungsplan nicht sehen [emoji85][emoji23] Hoch lebe der Igel [emoji16]2.6.2 Einfriedungen sind so zu gestalten, dass Wanderbewegungen von Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune, weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht zulässig. Im Bereich der Vorgartenzone sind jeweils im Abstand der Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Tiefe von 5,0 bzw. 3,0 m Einfriedungen unzulässig.
2.6.3 Mindestens 80% der nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Garten oder Grünfläche anzulegen. Diese Flächen sollen mind. 30% Baum. und Strauchpflanzungen gem. Pflanzliste erhalten (1 Baum = 10 m², 1 Strauch = 1 m²).
2.6.4 Fensterlose Gebäudefassaden von mehr als 5,0 m Breite sind mit Kletterpflanzen gem. Pflanzliste oder Spalierobst zu begrünen. Bei Flachdächern und flachgeneigten Dächern unter 20° Dachneigung ist eine Dachbegrünung vorzusehen.
Die Pflanzenliste erspare ich euch mal [emoji85][emoji28]
Ach und wegen dem Igel müssen nun ein paar ihre schon gebauten L Steine umbauen (bzw zum Teil abreissen). Alle 10 Meter darf kein L Stein hin, sondern eine Rampe für den Igel
B
Bieber081526.04.18 08:37Eldea schrieb:
Ohje da darfst du unseren Bebauungsplan nicht sehen Hoch lebe der IgelWenn das mal alles fertig ist, wahrscheinlich ein sehr schönes Wohngebiet!