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ᐅ Eckgrundstück und Städtisches Schild "kein Winterdienst"

Erstellt am: 16.03.18 19:18
W
Winniefred
Winniefred16.03.18 19:18
Hallo!

Wir besitzen ein Eckgrundstück, das vorne an einer Straße mit Gehweg anliegt, wo wir natürlich zum Winterdienst verpflichtet sind. Und dann haben wir an der Seite einen 60m langen Fußweg, an dem sich ein Schild der Stadt "Kein Winterdienst" befindet. Angrenzend an den Gehweg auf der Länge, die unser Grundstück betrifft, liegt noch ein Mehrfamilienhaus und ein KGV. Es ist nun unser erster Winter im Eigenheim gewesen, und es gab nur einmal Schnee zu schippen. Den Gehweg hat keiner gemacht, weder wir noch der KGV noch das Mehrfamilienhaus.

Meine Frage (schriftliche Anfrage an die Stadt läuft, Antwort steht leider noch aus): Nach Satzung der Stadt müssten wir den Gehweg ebenfalls räumen; allerdings stand da nirgends was im Zusammenhang mit solchen Schildern. Aber was ist mit dem KGV und dem Mehrfamilienhaus? Und müssen wir überhaupt räumen, wenn die Stadt dort ein Schild aufgestellt hat, oder gilt das nicht für uns? Vielleicht weiß es ja hier jemand. Einerseits haben wir natürlich keine Lust unnötigerweise 60m zu schippen, andererseits kann es teuer werden, wenn jemand fällt. Und inwieweit man sich den Winterdienst mit den anderen Anliegern teilt ist uns auch nicht klar. Leider kennen wir die jeweiligen Eigentümer nicht.

Danke!
11ant16.03.18 20:00
Winniefred schrieb:
Und dann haben wir an der Seite einen 60m langen Fußweg, an dem sich ein Schild der Stadt "Kein Winterdienst" befindet.
Das lese ich als Hinweis auf eine Art "Anliegerweg", d.h. der führt bei Euch vorbei zu dem anderen Haus und den Kleingärten, aber dort endet er ohne Durchgang zu einer anderen Straße. "Kein Winterdienst" ist ein offizielles Hinweisschild auf dei Gefahr für den Benutzer, und "kein" ist absolut. D.h. das bedeutet nicht, daß da bloß kein Straßenkehrer kommt, aber Du dann doch.
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Winniefred16.03.18 20:10
Nein, der Gehweg ist ein Durchgangsweg, der noch ca 100m weiterläuft. Der Gehweg ist städtisch und für Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Früher war er mal eine kleine Straße habe ich mir sagen lassen. Es herrscht dort morgens und nachmittags relativ viel Fußgängerverkehr, besonders Hundehalter und Eltern mit Kindern, da er eine Abkürzung zum Park ist.

Das heißt, wenn die Stadt dieses Schild da aufstellt, bedeutet das, dass auch wir da nichts räumen müssen? Ich kann dazu leider keine Infos im Internet finden. Ich hoffe die Stadt antwortet mal bald, spätestens nächsten Winter müssen wir es wissen.
11ant16.03.18 20:17
Winniefred schrieb:
Das heißt, wenn die Stadt dieses Schild da aufstellt, bedeutet das, dass auch wir da nichts räumen müssen?
Das heißt zunächst: wer die hiesige Amtssprache lesen kann, der weiß, daß da nicht geräumt wird. Solange da kein Zusatzschild "außer durch Winniefred" steht, gilt das auch für Dich. Im Zweifel fragst Du am besten Deinen Anwalt. Wenn Du die Stadt zu viel fragst, führen die da am Ende einen städtischen Winterdienst ein und lassen die Anlieger dafür zur Ader.
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T
toxicmolotof
16.03.18 20:27
Und leg dir irgendwo ein Foto hin, bevor das Schild mal Beine bekommt.
11ant16.03.18 23:23
Das Schild gilt natürlich nur, so lange es dort hängt. Wenn der Gemeinderat die Einstufung des Weges dessen tatsächlicher Frequentierung anpaßt, kommt es weg.
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