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ᐅ Bauvertrag unter Druck unterschrieben. War das ein Fehler?


Erstellt am: 24.01.18 21:08

Nordlys26.01.18 09:05
Es ist wohl die Haus Compagnie aus Flensburg? Na, schlechten Ruf haben die nicht. Karsten
manyyuu26.01.18 09:20
Über den Ruf im Allgemeinen kann ich nichts sagen, lediglich aus eigener Erfahrung, dass die Preise vergleichsweise hoch sind, offenbar relativ systematisch Druck aufgebaut wird (nächste Woche 5 Prozent teurer, kommt bitte morgen zur Unterschrift... nach der Ansage waren sie für uns endgültig aus dem Rennen) und man in den Vorgesprächen das Blaue vom Himmel versprochen bekommt, sich der Bauvertrag aber vollkommen anders liest . Was ich sicher weiß, ist aber, dass das Unternehmen momentan versucht, sich ganz erheblich zu vergrößern, weil man mit dem Mutterkonzern einen Börsengang anstrebt. Im Zuge dessen wurden gleichzeitig sehr viele Mitarbeiter auch in höheren Positionen eingestellt (gilt zumindest für den Standort Hamburg)... langjährige Mitarbeiter gibt es wenige, auch mit den Gewerken arbeitet man teilweise noch nicht lange zusammen, wie sich das am Ende auswirkt, ist m.E. ziemlich offen...
manyyuu26.01.18 09:35
Zur Ergänzung: Die in den letzten Monaten regelmäßig von enttäuschten Bauherren abgegebenen sehr schlechten Bewertungen auf einer bekannten Plattform (die leider auf Veranlassung der HC immer nach spätestens sieben Tagen wieder verschwunden sind) geben auch sehr gut wieder, was da aktuell in diesem Unternehmen los ist... ich würde an Stelle des TE versuchen, über die wohl vollkommen unklar formulierte Finanzierungsklausel vom Vertrag loszukommen...
Knallkörper26.01.18 12:35
Evolith schrieb:
In Deutschland ist der Standard schon so absurd hoch angesetzt bei einigen Sachen, dass es null schmerzt, wenn er "gerade so" erfüllt wird.

Diese Aussage kann ich nicht verstehen. Aus meiner Sicht sind die technischen Vorgaben aus Normen und Richtlinien noch zu niedrig angesetzt. Das gilt für alle möglichen Bereiche, von zulässigen Leckraten beim BD-Test, über Standards bei der Elektroinstallation, bis hin zu Vorgaben für Flachdächer aus der Flachdachrichtlinie. Im Vergleich zu den Standards im Industriebau, Kraftwerke oder Rechenzentren sind die meisten EFHs hingepfuscht. Die häufig mangelhafte Bauüberwachung hat natürlich auch ihren Anteil.
Evolith26.01.18 12:52
Knallkörper schrieb:
Diese Aussage kann ich nicht verstehen. Aus meiner Sicht sind die technischen Vorgaben aus Normen und Richtlinien noch zu niedrig angesetzt. Das gilt für alle möglichen Bereiche, von zulässigen Leckraten beim BD-Test, über Standards bei der Elektroinstallation, bis hin zu Vorgaben für Flachdächer aus der Flachdachrichtlinie. Im Vergleich zu den Standards im Industriebau, Kraftwerke oder Rechenzentren sind die meisten EFHs hingepfuscht. Die häufig mangelhafte Bauüberwachung hat natürlich auch ihren Anteil.
Ich glaube wir brauchen ein Einfamilienhaus nicht mit einer Industrieanlage vergleichen oder? Selbst unser Mini Rechenzentrum hier hat logischerweise einen ganz anderen elektrischen Standard als unser Haus.
Knallkörper26.01.18 13:24
Nicht wirklich. Mein Dach soll genauso dicht, meine E-Installation genauso sicher, meine Heizungsrohre genauso dauerhaft sein. Leistungsfähigkeit ist natürlich ein anderes Thema. Kennst du die normativen Vorgaben für die Anzahl der Steckdosen pro Stromkreis in deinem Haus? Wurde bei dir der Spannungsfall berechnet oder gemessen? Für etliche andere Fragen gibt es im Einfamilienhaus Bereich entweder keine normative Vorgabe oder eine sehr schlechte (Beispiel: Schallschutz im Wohnungsbau, Dauerhaftigkeit von Fassadenanstrichen). Fehlende Standards werden bei Industriebauten und besonders bei Rechenzentren vertragsrechtlich ergänzt bzw. es werden von privaten Gesellschaften entsprechende Klassifizierungen definiert. Bei einem Hausbau ist das eigentlich auch unerlässlich. Neulich hatten wir hier das Thema "zulässige Luftwechselrate beim BD-Test nach Energieeinsparverordnung"; erlaubt sind 3/h, was Pfusch wäre. Ich habe viele Einzelheiten in meinem Bauvertrag geregelt, heute würde ich auch hierfür einen Grenzwert von 0,5 mit aufführen.
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