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HilfeHilfe02.01.18 06:47Vega82 schrieb:
Das sollte mich wundern, warum sollte das nicht gehen? Aussage vom Notar damals war selbst, dass wir die Anteile nachträglich verschieben können.Könnt ihr ja per nebenabrede. Es wird aber nöchts ins Grundbuch eingetragen . Ist eine Art TeilungserklärungAber im Grundbuch sind jetzt die Eigentumsverhältnisse 50/50 zwischen mir und meiner Partnerin eingetragen, warum sollten im Grundbuch eingetragene Dinge nicht umgeschrieben werden können?
Oder reden wir doch von unterschiedlichen Dingen?
Wir haben das Grundstück gemeinsam erworben und stehen beide als Eigentümer drin. Nur eben mit den falschen Anteilen.
Oder reden wir doch von unterschiedlichen Dingen?
Wir haben das Grundstück gemeinsam erworben und stehen beide als Eigentümer drin. Nur eben mit den falschen Anteilen.
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