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ᐅ Am Mittwoch suchen wir eins von 10 Grundstücken - Unterschreiben?


Erstellt am: 14.12.17 21:55

ypg15.12.17 13:09
Was habt ihr denn da bemustert? Die Fliesen und die Türen?
Was ist mit den Eckleisten, Standard? Und was ist der Standard? Kunststoff?
Und einen 2ten Außenwasserhahn? Habt ihr? Habt ihr Eure Badobjekte, zb die Wanne in Podesten als Ablage? Ich frag nur. Das wird meist später nach Bauherrenwunsch erstellt und ist nicht in der Bauleistungsbeschreibung fixiert. Wenn Du uns Deinen Plan und die Bauleistungsbeschreibung zeigst, fällt sicher jedem von uns einiges ein, was nicht drin ist und noch oben drauf kommt 😉
blaupuma15.12.17 13:32
Ich bin ehrlich
Wir haben eine schnelle Bemusterung gemacht für das Angebot. Es folgt natürlich noch eine ausführliche.

Natürlich geht der Preis dann nochmal hoch ja aber nicht um 50.000 Euro.

Meine Frage ist eher wie ich mit damit umgehen soll das der Berater gerne dieses Jahr noch eine Unterschrift will.



Wenn sich 2018 die Preise um 10% erhöhen von beispielsweise 400.000 Euro bin ich natürlich unglücklich.
Aber noch unglaublicher bin ich über Weihnachten wenn ich was unterschieben habe was ich zwar zu 99% will aber nicht komplett geprüft habe.


Ich hätte gern das Angebot für 3 Monate gesichert ohne verbindlich kaufen zu müssen.
Jemand eine Idee ?
ypg15.12.17 13:55
Da musst Du wohl den BU fragen, ob er sich drauf einlässt .
11ant15.12.17 14:30
Knallkörper schrieb:
Der Insolvenzverwalter ist an Recht und Gesetz gebunden, der holt sich von dir, was legal möglich ist. Und das wird im Regelfall so viel sein, dass der Haus(weiter)bau zum finanziellen Fiasko werden kann.
Genau. Nehmen wir das obige Beispiel, 70% des Baufortschrittes sind erreicht. Dann kommt die Insolvenz, es geht nicht weiter, das was schon steht kriegt Witterungsschäden. Teilabriß da wo die Schäden sind, im Endeffekt zurück auf 50%, der Insolvenzverwalter fordert die 70% aber ein. Die fehlenden 30% macht einem keiner zum damaligen Angebotspreis weiter, die teilabgerissenen und wieder aufgebauten 20% legt man auch noch obendrauf. Dann hat man einen Vermögensschaden. Im Glücksfall meldet man den wenigstens noch rechtzeitig zur Insolvenztabelle an - sagen wir, das wären 30% der alten Baukosten. Die Befriedigungsquote der Gläubiger ist nie 1:1, man kriegt optimistisch 6 Prozentpunkte heraus. Dann hat der Bau also 124% der veranschlagten Summe gekostet. Welche Finanzierung packt das ? - da wird am Ende eine Versteigerung stehen. Mit allen Nebenkosten kann man da schlussendlich für 40% der veranschlagten Baukosten nichts bekommen haben und Mieter bleiben.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
blaupuma15.12.17 16:15
Das hört sich nach einer positiven Zukunft an für Bauherren [emoji106][emoji4] ( Ironie)

Also schützen kann man sich nicht. Irgendwelche Ratschläge ?
manyyuu15.12.17 16:38
Naja, das von 11ant beschriebene wäre wohl der ungünstigste Fall und gilt eben für alle GUs, bei denen man schlüsselfertig kauft gleichermaßen... Risiken gibt es immer und bei der Auftragslage momentan wäre es schon fast ein Kunststück, pleite zu gehen :-D. Mir ging es nur darum, dass man durch den späten Zahlungstermin nicht viel besser oder schlechter geschützt ist, als durch das gesetzlich vorgesehene System mit den Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Es sollte jedenfalls nicht DAS schlagende Argument für die Entscheidung über den Anbieter sein (und rechtfertigt m.E. nicht, dass es insgesamt teurer wird, wie der Verkäufer meinte...)
bauleistungsbeschreibungbaukosten