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ᐅ Werkvertrag mit GU - Fragen zum Angebot


Erstellt am: 17.10.17 22:09

R.Hotzenplotz26.10.17 16:47
11ant schrieb:
Dazu bist Du ja grundsätzlich bereit - wie ist also die Frage zu verstehen: ob die DEKRA als tauglich angesehen wird ?

Genau. Ich frage mich halt, ob da nicht möglicherweise "Quasi-Abhängigkeiten" bestehen, sofern der Unternehmer die DEKRA sehr häufig beauftragt.
11ant schrieb:
Wenn der Sachverständige die Qualität der Ausführung generell dokumentiert, sähe ich das Parteinahme-Risiko gering - dokumentiert er hingegen nur Mängel, taucht ja alles nicht als solcher eingestufte nicht auf.

Das müsste man vermutlich auch verhandeln und festschreiben. Vier-Phasen-Überwachung nennt sich das Ganze.
Bieber081526.10.17 17:16
R.Hotzenplotz schrieb:
Wie seht ihr sowas?
Gute Frage, schwere Frage. Ich würde die 4000 Euro als Schmerzensgeld bezahlen, wenn ich eben mit diesem GU bauen möchte. Und würde mir dann meinen eigenen Sachverständigen engagieren, der für mich den Bau kontrolliert und mich berät. Oder ich finde einen GU, der ohne zwangsweise gekoppeltes 4-Phasen-Modell anbietet.
R.Hotzenplotz26.10.17 17:20
Bieber0815 schrieb:
Gute Frage, schwere Frage. Ich würde die 4000 Euro als Schmerzensgeld bezahlen, wenn ich eben mit diesem GU bauen möchte. Und würde mir dann meinen eigenen Sachverständigen engagieren, der für mich den Bau kontrolliert und mich berät. Oder ich finde einen GU, der ohne zwangsweise gekoppeltes 4-Phasen-Modell anbietet.

Also mit anderen Worten ist die "gemeinsame Beauftragung" keine Option für dich. Sehe ich eigentlich ähnlich. Ich möchte auch das Gefühl haben, da arbeitet jemand für mich.
11ant27.10.17 00:52
R.Hotzenplotz schrieb:
Ich möchte auch das Gefühl haben, da arbeitet jemand für mich.
Ein Sachverständiger braucht nicht parteiisch zu sein - es reicht, wenn er seine Arbeit ordentlich macht. Deswegen sage ich ja, es hängt vom Auftrag ab: soll er alles dokumentieren, sehe ich keine "Gefahr" - sondern eben nur, wenn er auch entscheiden soll, was er überhaupt dokumentiert. Wenn er im anderen Extrem nur Mängel verhindern soll, dann muß er natürlich parteiisch sein, und dann für den Bauherren. Ich denke, der Bauberater kann da ganz gut zusammenstellen, wo potenziell neuralgische Punkte bei diesem Vorhaben sind. Und von denen schreibt man dann fest, daß deren Ausführung entsprechend dicht bzw. penibel zu überwachen ist. Je weniger "Spielraum" der Sachverständige hat, desto weniger relevant wird, welche Partei er schon länger kennt.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
R.Hotzenplotz27.10.17 17:36
Der Bausachverständige ist jetzt nach einigem Hin und Her raus.
R.Hotzenplotz04.11.17 09:01
Wir haben gestern den Vertrag unterschrieben.