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ᐅ Sanierungskredit für Elternhaus


Erstellt am: 22.10.17 09:47

Joedreck23.10.17 07:44
Dann lieber zum fairen preis kaufen und sanieren. Ggf Wohnrecht einräumen, wenn es sehr sehr weit unter Marktwert gekauft wird.
Es sind Eltern, OK, aber auch die können nicht wollen, dass man sich verschuldet ohne was in der Hand zu haben.
Musketier23.10.17 07:50
Richtig.

Alternativ könnte ich mir noch vorstellen, dass man den Eltern das Darlehen "durchleitet" (wenn die Eltern es nicht direkt bei der Bank aufnehmen wollen) und die Rückzahlung direkt mit der Kaltmiete verrechnet wird. Zur Sicherheit ggf. noch im Grundbuch abgesichert.
HilfeHilfe23.10.17 09:07
Musketier schrieb:
Richtig.

Alternativ könnte ich mir noch vorstellen, dass man den Eltern das Darlehen "durchleitet" (wenn die Eltern es nicht direkt bei der Bank aufnehmen wollen) und die Rückzahlung direkt mit der Kaltmiete verrechnet wird. Zur Sicherheit ggf. noch im Grundbuch abgesichert.

ja sowas hatten wir auch letztens. Die Kinder sind schier verzweifelt weil auch das gescheitert ist. Die Eltern wollten sich keine Kredite aufbürden sondern leben.

Kann da beides verstehen. Am Ende ziehen die Kinder jetzt doch woanders hin
Thomas198323.10.17 10:44
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!

Die Hinweise zu typischen Lebensrisiken wie Scheidung, Pflegebedürftigkeit ec. waren richtig gut. Da müssen wir bei der Finanzierung wohl noch zwei bis drei Ecken weiterdenken.

Schon komisch: In unserem mehrgenerationen Familienhaus sind wir uns einig, dass wir Sanieren wollen und wo es besonders brennt. Und jetzt tun sich immer mehr Baustellen auf...

Ich freue mich auf weitere Anregungen!
Musketier23.10.17 11:02
Ggf. könnte auch noch ein weiterer Aspekt dazukommen, der dafür spricht, dass der Grundstückseigentümer die Baurechnungen bezahlt und einen Kredit aufnimmt. Steuerlich sind bei einer Vermietung an Verwandte die Ausgaben dann als Werbungskosten absetzbar, wenn die Mieteinnahmen mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete beträgt.
Nehmen also die Eltern den Kredit auf und die Kinder zahlen mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete, so sind Abschreibung und Zinskosten voll absetzbar.
Man müsste also prüfen, inwieweit
1. die Eltern überhaupt Steuern zahlen
2. Die Zinskosten + Abschreibung > 2/3 der ortsüblichen Miete wäre.

Ggf. sollte mal ein gemeinsamer Termin bei einem Steuerberater gemacht werden.
Das sind eigentlich Themen, die öfters bei Ihm auftauchen, so dass er sowohl steuerlich als auch rechtlich einige Hinweise geben kann.
garfunkel31.10.17 13:14
Auf der Bank wird in aller Regel vermerkt für was der Kredit ist. So wäre das auch bei der Sanierung der Immobilie. Das sollte dann auch bei einer eventuellen Pflege der Eltern berücksichtigt werden, das heißt der Kredit für Wertsteigerung x bei der Immobilie wird berücksichtigt

Ich würde
-Haus von den Eltern auf Kind übertragen (Schenkung)
-Eltern Wohnrecht oder auch Nießbrauchrecht für ihre Wohnung eintragen
-eventuell einen gewissen Betrag an Eltern zahlen (eine Art Miete, Versorgungszahlung, Ausgleich zur Schenkung) muss im Schenkungsvertrag enthalten sein
-dann erst Kredit und Sanierung starten.

Das hat den Vorteil das der Staat im Fall des Falles nicht den Endwerte den man durch sein Kredit erreicht hat hinzuziehen kann. Eine Ausgleichszahlung im Schenkungsvertrag kommt eventuellen Forderungen auch entgegen, wenn auch nicht vollständig.

Viel günstiger/besser kann man es für die nachfolgende Generation fast nicht mehr machen. Man hat zwar immer noch ein gewisses Risiko aber es ist reduziert.
Dazu gilt, auch wenn es ein bisschen makaber ist, um so früher die Schenkung stattfindet um so besser.
Auf ein Erbe verlassen kann man, aber wegen der hohen Pflegekosten und der Erwartung das mindestens 1 Elternteil diese Pflege brauchen wird wäre es auf den Geldwert der Immobilie gesehen idiotisch so zu handeln.

Abkauf in geringer Summe funktioniert nicht. Wirkliche Tricks gibt es dazu auch nicht. Geldverschiebungen sind selbst in Bar gefährlich da Finanzamt usw. im Fall des Falles sehr genau prüft.

Man kann eventuelle Folgekosten einigermaßen reduzieren und planbar für den Fall der Fälle machen.
Aber ganz ausschließen geht nicht, zumindest nicht mehr.
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