ᐅ Optik der neuen Fassade mangelhaft oder nicht?
Erstellt am: 27.09.17 11:17
K
Knallkörper27.09.17 13:27Wenn du das Haus abgenommen hast, wurde damit von dir bestätigt, dass der Bau im Wesentlichen vertragsmäßig korrekt fertiggestellt wurde. Ob du Laie bist, spielt keine Rolle. Du hättest dir einen Sachverständigen als Unterstützung holen können. Genauso hätte es dir freigestanden, zur Abnahme auch Hilfsmittel, wie z.B. einen Scheinwerfer, mitzubringen. Es soll Leute geben, die bringen zur Abnahme sogar Wasserwaage und Zollstock mit. Das ist kein sog. "verdeckter Mangel".
Knallkörper schrieb:
Wenn du das Haus abgenommen hast, wurde damit von dir bestätigt, dass der Bau im Wesentlichen vertragsmäßig korrekt fertiggestellt wurde. Ob du Laie bist, spielt keine Rolle. Du hättest dir einen Sachverständigen als Unterstützung holen können. Genauso hätte es dir freigestanden, zur Abnahme auch Hilfsmittel, wie z.B. einen Scheinwerfer, mitzubringen. Es soll Leute geben, die bringen zur Abnahme sogar Wasserwaage und Zollstock mit. Das ist kein sog. "verdeckter Mangel".Gut, für solche fälle habe ich ja zum Glück eine Rechtsschutz. 😉K
Knallkörper27.09.17 13:34Naja, ich wünsche dir zwar viel Erfolg, aber die Aussichten sind wohl eher nicht so gut 😉 Eine Deckungszusage wird von der RSV auch nicht erteilt, wenn der Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat.