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ᐅ Dach zu flach ausgeführt - Baufirma anerkennt den Mangel nicht


Erstellt am: 10.09.17 14:57

Redsonic10.09.17 14:57
Hallo zusammen,

wir haben einen Baumangel und freuen uns einmal über eure Einschätzung und einen Tipp zur Vorgehensweise.

Wir bauen eine Stadtvilla mit Walmdach und Dachboden als Kaltdach zum Ablagern von allem was so anfällt. Mir war immer wichtig, dass ich im Dachboden zumindest mittig aufrecht stehen kann (bin 1,76m) und wir haben daher auf das lichte Maß zw. Deckenbalken und Spitze Unterkante geachtet, weil wir eine Erhöhung der Dachneigung in Erwägung gezogen hatten.

Daher ließ ich von der Architektin extra dieses Maß in die Genehmigungs- und Ausführungplanung übernehmen. In der Planung steht nun also ein Maß "ca. 1,98", das Baufirma und wir unterschrieben haben. Beim Nachmessen wurde am Tag des Richtfests am 14.07.2017 nun festgestellt, dass das Maß nur 1,86 m beträgt.

Wir haben daraufhin am 25.07.2017 eine Mängelanzeige mit Nachbesserung bis 21.08.2017 gestellt. Antwort von der Baufirma war, dass dies nur ein Zirkamaß darstellt und uns damals mündlich gesagt wurde, dass man das nicht so genau vorher sagen kann. Die Neigungsmaße stimmen aber alle - was mir ja am Ende egal ist. Das habe ich zur Kenntnis genommen und zurückargumentiert, dass dies eine Entscheidung zur Dacherhöhung für uns nach sich gezogen hätten und ich ein Zirkamaß mit 12cm Abweichung nicht akzeptieren werde. Angeboten habe ich den Mangel finanziell zu kompensieren, da eine Nachbesserung bei mittlerweile fertig gedecktem Dach nicht im Verhältnis steht. Mein noch nicht geäußerter Gegenwert liegt so bei 3.000 EUR Schaden - gerade weil ich auf Lebenszeit damit leben werden muss.

Nun wurden uns 500 EUR angeboten, ohne den Mangel als Mangel anzuerkennen - immerhin schonmal mehr als nichts. Es würde keine Minderung des Gebrauchswertes des Vertragsgegenstands darstellen. Die Baufirma argumentiert, dass es nur in der Spitze die 12 cm sind und es eh keinen Unterschied mehr beim Dachboden macht. Ich sage natürlich: Plan ist Plan und man sollte schon richtig planen und dann auch so umsetzen.

Wie seht ihr das und was würdet ihr machen? Muss ich irgendwelche Fristen zur Rückmeldung oder Meldung beachten? Einige sagen, dass man mit Anwalt mehr raus holt, andererseits will ich das sonst partnerschaftliche Verhältnis nicht in Gefahr bringen. Meine Idee war nun, dass man das einfach am Schluss zur Abnahme klärt und ggf. die letzte Rate einbehält. Aber ginge das so einfach?

Viel Glück, Redsonic

PS: Da die Baufirma so stark mit dem ca-Maß argumentiert. Eine Möglichkeit wäre ja noch die Gesamthöhe außen zu messen aber ich wüsste nicht wie ohne Kran oder Hebebühne.

Architektenplan eines Dachgeschosses mit Raumverteilung, Galerie und Treppenanlage
Alex8510.09.17 15:41
Kauf dir so nen Lasermessgerät. Gibts für 20-30€ und messe einmal zum Giebel hoch. Ansonsten können die Dinger auch Pythagoras.
Ist die neue Dachneigung denn von der Baugenehmigung und dem Bebauungsplan gedeckt?
Gefühlt wären mir 500€ auch zu wenig. Dir geht ja Volumen unterm Dach verloren.
Nordlys10.09.17 18:06
Das Du was zu erwarten hast ist klar. Nur wie regelt man das am Besten. Ich bestände nicht auf Geld sondern auf Entgegenkommen bei einem anderen Sonderposten. Unsere Kompensation zum Beispiel für einen 40 cm falsch verlegten Abfluss, der die Küchenplanung durcheinander brachte, nicht aber völlig vereitelte, war ein Ausgussbecken plus zweiter Außenwasserhahn gratis. Karsten
11ant10.09.17 19:55
Redsonic schrieb:
Angeboten habe ich den Mangel finanziell zu kompensieren, da eine Nachbesserung bei mittlerweile fertig gedecktem Dach nicht im Verhältnis steht.
Das war m.E. das falsche Signal. Wenn ordentlich gerügt wurde, ist jeder Aufwand zur Mängelbeseitigung angemessen, und ein Vergleichsangebot muß von denen kommen - nicht von Dir.
Redsonic schrieb:
Mein noch nicht geäußerter Gegenwert liegt so bei 3.000 EUR Schaden
Das allerdings halte ich für unangemessen (niedrig).
Redsonic schrieb:
dass dies nur ein Zirkamaß darstellt und [...] Die Neigungsmaße stimmen aber alle
Das macht etwa ein Grad oder mehr aus, und liegt gewiß außerhalb der Toleranz. Bist Du sicher, daß es nicht schon im Ansatz falsch ausgeführt wurde (Fußpfette vergessen käme mit der Höhendifferenz hin) ?
Bieber081511.09.17 08:51
Redsonic schrieb:
Daher ließ ich von der Architektin extra dieses Maß in die Genehmigungs- und Ausführungplanung übernehmen. [...] Die Neigungsmaße stimmen aber alle - was mir ja am Ende egal ist.
Aus Deinem Screenshot der Planung geht für mich nicht klar hervor, wie dieses Maß am fertigen Bauwerk zu kontrollieren ist. Von wo nach wo muss man messen? Und wenn alles andere stimmt, warum dann dieses Maß nicht (in der Geometrie wäre es doch nicht mehr frei, wenn "alles andere" passt)? So recht verstehe ich also den Fehler noch nicht ... Bei mir reine Neugierde, für Dich könnte es relevant sein, zu erfahren, was okay und was nicht okay ist.
Redsonic schrieb:
Einige sagen, dass man mit Anwalt mehr raus holt, andererseits will ich das sonst partnerschaftliche Verhältnis nicht in Gefahr bringen.
Geh davon aus, dass Dein Vertragspartner sich regelmäßig rechtlich beraten lässt und sein Verhalten an diesen Ratschlägen ausrichtet. Meiner Erfahrung ist: Will man Rechte in Bezug auf Mängel geltend machen, kommt es nicht nur auf den Mangel an, sondern ganz erheblich auch auf die Schriftform.
nelly19011.09.17 09:08
Kann das sein, das die 1,98 m in die Zeichnung als Orientierung eingezeichnet wurden? Denn das obere Ende der Linie passt ja mit absolut keiner gezeichneten Kante am Gebäude überein. Liegt ihr vielleicht ehr ein Planungsfehler zugrunde ?
dachneigungmangeldachbodennachbesserung