ᐅ Bauträger oder Generalunternehmer! Sicherheit?
Erstellt am: 04.09.17 08:01
bon198004.09.17 14:35
Jay69 schrieb:
Meine Aussage zu der Grunderwerbsteuerfreiheit der nachträglichen Sonderwünsche beim Bauträgerkauf muss ich jedoch in dieser Pauschalität revidieren!Es sollte für seriöse Bauträger aber absolut kein Problem darstellen, im Notar-Kaufvertrag den Festpreis gemäß Bauleistungsbeschreibung auszuweisen und alle Sonderwünsche in einem Nachtragsangebot abzuhandeln. Dann fällt auf diese Beträge keine Grunderwerbsteuer an...
Im Übrigen hätte ich auch niemals von unserem Bauträger gekauft, wenn der uns den Baustellenzutritt verweigert hätte. Es war aber von Anfang an klar, dass sowohl wir als auch evtl. Sachverständige jederzeit Zugang haben. In unserem Fall war das Bauen mit Bauträger daher ziemlich angenehm, da wir wie Bauherren auf die Baustelle konnten, aber trotzdem uns nicht um Versicherungen, Baustrom etc. kümmern mussten. Aufmusterungen wie Fliesen, Parkett etc. haben wir unkompliziert direkt mit den Gewerken abgerechnet.
Jay6904.09.17 14:37
Nein, /3 Abs. 2 Makler- und Bauträgerverordnung sieht vor, dass in bis zu sieben Teilbeträgen gezahlt wird.
Die Vorschriften sollen Erwerber davor schützen, mit Zahlungen allzu weit in Vorleistung zu treten und auf einem möglichen Schaden sitzen zu bleiben, wenn der Bauträger in die Insolvenz geht.
Die Vorschriften sollen Erwerber davor schützen, mit Zahlungen allzu weit in Vorleistung zu treten und auf einem möglichen Schaden sitzen zu bleiben, wenn der Bauträger in die Insolvenz geht.
Tradelia04.09.17 14:46
Vielen Dank zunächst für eure ganzen Antworten!
Ich. Glaube nicht, dass es sich hier um ein verdecktes Bauherrenmodell handelt, da es immer klar war dass auf den Gesamtbetrag die Grunderwerbsteuer entrichtet werden muss! Mir geht es jetzt vor Allem um die MwSt , die in dem Werkvertrag ausgewiesen, also Preis inkl MwSt, aber wir fragen uns, ob man uns dennoch irgendwie zu MwSt Nachzahlungen heranziehen kann, da das für uns definitiv das KO bedeuten würde...
Wisst ihr das zufällig?
Ich. Glaube nicht, dass es sich hier um ein verdecktes Bauherrenmodell handelt, da es immer klar war dass auf den Gesamtbetrag die Grunderwerbsteuer entrichtet werden muss! Mir geht es jetzt vor Allem um die MwSt , die in dem Werkvertrag ausgewiesen, also Preis inkl MwSt, aber wir fragen uns, ob man uns dennoch irgendwie zu MwSt Nachzahlungen heranziehen kann, da das für uns definitiv das KO bedeuten würde...
Wisst ihr das zufällig?
Tradelia04.09.17 14:51
Des Weiteren gibt es einen Zahlungsplan!!
Wir wissen nicht, ob es sicherer ist mit einem Bauträger zu bauen oder in der Version, die sich jetzt hier auftut!
Wir wissen nicht, ob es sicherer ist mit einem Bauträger zu bauen oder in der Version, die sich jetzt hier auftut!
ruppsn04.09.17 14:56
Ich würde einfach dort mal nachfragen, von wo Du die Nachzahlung erwartest.
Ich habe unser Finanzamt z.B. als sehr auskunftsfreudig und freundlich empfunden.
Ich habe unser Finanzamt z.B. als sehr auskunftsfreudig und freundlich empfunden.
Bieber081504.09.17 15:03
Zaba12 schrieb:
Bauträger als Risikoreicher zu bewerten, weil wenn dieser Pleite geht, ist all dein Geld weg. Wenn der BU pleite geht hast du im dümmsten Fall für den Trockenbau bezahlt ohne das er damit angefangen hat, oder?Das ist falsch, da Bauträger gesetzlich verpflichtet nach Makler- und Bauträgerverordnung abrechnen und dieser Zahlungsplan eher ausgewogen ist. Beim GU ist der Zahlungsplan Verhandlungssache, so dass hier eher zum Nachteil des Kunden gearbeitet werden könnte.bon1980 schrieb:
Sonderwünsche in einem Nachtragsangebot abzuhandeln. Dann fällt auf diese Beträge keine Grunderwerbsteuer an... Kann sein, muss aber nicht. Werden im Nachgang beim Bauträger die Bücher geprüft, kann es ein, dass der Käufer einige Jahre nach Einzug noch eine Nachforderung zur Grunderwerbsteuer bekommt. Mag sein, dass es unwahrscheinlich ist, aber möglich wäre es. Gleichwohl: Normalerweise zählt für Grunderwerbsteuer und sonstige Gebühren der vertraglich festgelegte Festpreis. Alle Nachträge wirken sich darauf nicht mehr aus, solange man sie nicht weiter kommuniziert .Tradelia schrieb:
Glaube nicht, dass es sich hier um ein verdecktes Bauherrenmodell handelt, da es immer klar war dass auf den Gesamtbetrag die Grunderwerbsteuer entrichtet werden muss! Es gibt noch andere Nachteile, die sich vermutlich in den ungewissen Baunebenkosten widerspiegeln. Die Frage ist doch, wem nützt es, zwei Verträge auszustellen? Warum wird euch diese Variante angetragen? War das euer Wunsch? Warum?Tradelia schrieb:
Wir wissen nicht, ob es sicherer ist mit einem Bauträger zu bauen oder in der Version, die sich jetzt hier auftut!Die Frage ist, was Du unter Sicherheit verstehst (Festpreis? Mangelfreiheit? Termintreue? Anbieterinsolvenz?). Was wird denn besser mit der Grundstücks-GU-Kopplung im Vergleich zum Bauträger-Modell?Hier noch ein paar Ausrufezeichen: !!! Gern geschehen .
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