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ᐅ Bauträger oder Generalunternehmer! Sicherheit?


Erstellt am: 04.09.17 08:01

Zaba1204.09.17 13:49
Das Thema interessiert mich, daher frage mich mal...

- Ich verstehe nicht wo das Problem ist? Hier scheint Sicherheit unter einem rein finanziellen Aspekt betrachtet zu werden, oder?
- Ein Bauträger wird dir ein Objekt anbieten wo er Margensicherheit hat. Sollte das Grundstück schwierig zu bebauen sein, gibt es einen geschätzten Risikoaufschlag der in einer Höhe liegen wird wo alles mit abgedeckt sein wird. Entsprechend hoch wird der Preis sein.
- Ich habe letztens einen GU Vertrag in der Hand in dem in kein Hausrecht hätte, d.h. im schlimmsten Fall kannst du von der Baustelle verwiesen werden wenn du unbequem bist.
- Wenn es ein Koppelgeschäft ist, wirst du auch auf die gesamte Summe Steuern zahlen.
- Richten sich Bauträger auch nach Zahlplänen oder muss die komplette Summe nach Kauf des Grundstücks überwiesen werden? Wäre für mich bzgl. einer Insolvenz kritischer zu sehen als mit einem BU der konkrete Zahlpläne nutzt.
RobsonMKK04.09.17 13:55
Zaba12 schrieb:
Richten sich Bauträger auch nach Zahlplänen oder muss die komplette Summe nach Kauf des Grundstücks überwiesen werden. Wäre für mich bzgl. einer Insolvenz kritischer zu sehen als mit einem BU der konkrete Zahlpläne nutzt.
Das würde ich mal in Abrede stellen. Bauträger rechnen nach Makler- und Bauträgerverordnung ab.
Zaba1204.09.17 13:56
RobsonMKK schrieb:
Das würde ich mal in Abrede stellen. Bauträger rechnen nach Makler- und Bauträgerverordnung ab.
Deswegen auch als Frage gestellt. Was ist Makler- und Bauträgerverordnung?

Scheint so was wie ein Treuhandkonto (vom Sinn her) zu sein. Je nach Baustand wird der Bauträger darauf zugreifen könnten. Heißt für mich man zahlt erst mal die ganze Summe.

Aber wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet ist das Geld dann weg?!?!
Wäre bei einem BU nicht so, solange es einen "echten" Zahlplan gibt.
Jay6904.09.17 13:59
Makler- und Bauträgerverordnung
RobsonMKK04.09.17 14:06
Genau, und der Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung ist besser als mancher vom BU.
Zaba1204.09.17 14:16
Darüber kann man sich ja streiten . Ich baue mit keiner der beiden Varianten von daher ist es mir egal.

Unter dem Sicherheitsaspekt des TE, "Verordnung hin oder her" wäre aus meiner leihen-haften Sicht der Bauträger als Risikoreicher zu bewerten, weil wenn dieser Pleite geht, ist all dein Geld weg. Wenn der BU pleite geht hast du im dümmsten Fall für den Trockenbau bezahlt ohne das er damit angefangen hat, oder?
bauträgerverordnungmaklerinsolvenz