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ᐅ Grundstückskauf: Bebaubar nach: wie Nachbarbebauung?


Erstellt am: 13.01.11 23:43

Z
zion
13.01.11 23:43
Hallo,

Ich suche derzeit ein Grundstück auf verschieden Maklerseiten.
und immer wieder stoße ich auf die Beschreibungen:

Bebaubar nach: wie Nachbarbebauung
kurzfristig bebaubar, Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch

Was heisst das genau? Ich plane ein Haus im modernen Stil mit Flachdach zu errichten. Heisst das wenn in der Nachbarschaft nur Häuser mit Satteldächern stehen ich auf keinenfall eine Genehmigung für ein Flachdachhaus bekomme?
oder spielen da noch andere Faktoren eine Rolle?
B
Bauexperte
14.01.11 11:31
Hallo,
zion schrieb:
Heisst das wenn in der Nachbarschaft nur Häuser mit Satteldächern stehen ich auf keinenfall eine Genehmigung für ein Flachdachhaus bekomme?
Exakt.

Freundliche Grüße
€uro
15.01.11 10:16
Hallo,
zion schrieb:
...Bebaubar nach: wie Nachbarbebauung
kurzfristig bebaubar, Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch
Was heisst das genau? Ich plane ein Haus im modernen Stil mit Flachdach zu errichten. Heisst das wenn in der Nachbarschaft nur Häuser mit Satteldächern stehen ich auf keinenfall eine Genehmigung für ein Flachdachhaus bekomme?

Nicht ganz, denn der § 34 lässt mehr oder weniger große Spielräume zu, d.h. es ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Mache es Dir einfach und lass das den Makler verbindlich klären bzw. spreche bei der zuständigen Baubehörde vor. Gibt es dort eine mündliche Zusage, schiebe eine Bauvoranfrage hinterher und Alles wird gut.

v.g.
B
Bauexperte
16.01.11 10:33
Hallo,
€uro schrieb:
Nicht ganz, denn der § 34 lässt mehr oder weniger große Spielräume zu, d.h. es ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Diese Spielräume möchte ich einmal haben In der Realität ist es so, dass eine - von der vorhandenen Nachbarbebauung abweichende -Genehmigung im Verbund mit § 34 wohl in das Reich des Lottogewinns mit Zusatzzahl gehört; aber es kann natürlich sein, dass die Uhren im Rheinland anders ticken
€uro schrieb:
Mache es Dir einfach und lass das den Makler verbindlich klären bzw. spreche bei der zuständigen Baubehörde vor. Gibt es dort eine mündliche Zusage, schiebe eine Bauvoranfrage hinterher und Alles wird gut.
Schriftlich wird er eine Aussage so oder so nicht bekommen, auch nicht der Makler. Allerdings ist es in einigen Fällen möglich - hier kommt es entscheidend auf die Einstellung der(s) Sachbearbeiterin an - durch häufigen Besuch des zuständigen Entscheidungsträgers, also enge Absprache, den zusätzlichen Aufwand einer BVA einzusparen. Ob dabei allerdings auch eine abweichende Dachneigung herauskommt, darf weiterhin angezweifelt bleiben.

Freundliche Grüße
bebaubarnachbarbebauunggenehmigungspielräumemakler