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ᐅ Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443/543 einbauen Pflicht?


Erstellt am: 22.02.17 07:45

mading22.02.17 07:45
Hallo zusammen,

mein Häuslebauer hat mich darüber informiert, das es eine neue Norm gibt, die bei Bauten, die ab dem 1.10.16 geplant wurden, ein Überspannungsschutz notwendig ist. Nun fallen wir nicht unter diesen Zwang, da unsere Planung davor fertig war. Es ist uns also frei gestellt, diesen einzubauen oder nicht. Kostenpunkt 810€ inkl. MwSt.

Da wir nicht müssen wollte ich mal in die Runde fragen, was ihr dazu meint. Primär geht es beim Überspannungsschutz darum, dass eine Überspannung elektrische Geräte zerstören kann. Siehe auch das Merkblatt im Anhang.

Vermutlich ist es hier wieder einmal so, dass man sich damit etwas Sicherheit kauft, damit man evtl. bei einem Gewitter etwas besser schläft . Es gibt genügend, bei denen nie ein Blitz eingeschlagen hat, der Schäden verursacht hat, es gibt aber sicher auch welche, die einen Schaden zu beklagen haben.

Ich persönlich tendiere dazu ihn nicht einbauen zu lassen.

Was meint ihr?

Grüße
mading

Dokumentenseite mit DIN VDE Text über Überspannungsschutz
Knallkörper22.02.17 11:36
Hallo,

wir hatten diese Diskussion hier schon das eine oder andere Mal. Ich gehöre eher zu der Fraktion, die es tendenziell eher einbauen würde. Ich bin immer dafür, das Risiko von Schäden technisch zu minimieren anstatt Versicherungen darüber abzuschließen. Der genannte Preis ist aber ziemlich hoch, denke ich.

Entscheidend ist, denke ich, wie groß das Risiko eines Überspannungsschadens ist. Habt ihr eine Solaranlage, kommt euer Hausanschluss per Überland-Leitung?
mading22.02.17 12:57
Hi,

wir werden eine Photovoltaikanlage haben. Hausanschluss über Erdkabel.

Ich werde mich ohnehin mal noch genauer (beim Hausbauer und Hersteller des Produkts) informieren, was der Überspannungsschutz genau abdeckt.

Einen Blitzableiter baut man ja nur bei exponierten und/ oder alten sowie öffentlichen Gebäuden. Ich stelle mir die Frage, wie/ worüber eine Überspannung geschehen kann.

Danke schon einmal für deine Antwort!

Grüße

mading
Dipol17.04.17 22:43
mading schrieb:
Nun fallen wir nicht unter diesen Zwang, da unsere Planung davor fertig war. Es ist uns also frei gestellt, diesen einzubauen oder nicht. Kostenpunkt 810€ inkl. MwSt.
Frank und frei aus dem Bauch heraus behauptet aber trotzdem falsch.

Bauträger und Rohbauunternehmen sind dafür berüchtigt, dass sie noch nicht mal die Fundamenterder-Norm DIN 18014:2007-09 kennen und im alten Stiefel die Erdungsanlagen normwidrig ohne Dokumentation durch eine EFK erstellen, weshalb die Kenntnis von DIN VDE 0100-443 und 0100-534 bemerkenswert ist.

Maßgeblich für die Normkonformität eines Bauvorhabens ist allein das Datum der Fertigstellung bzw. im Innenverhältnis von Erwerber/Bauträger der Abnahmezeitpunkt.
Knallkörper17.04.17 22:46
Dipol schrieb:
Dokumentation durch eine EFK

Wie sieht so eine Dokumentation aus? Die müsste dann ja bei der Hausabnahme vorgelegt werden?
Dipol17.04.17 22:54
mading schrieb:
Einen Blitzableiter baut man ja nur bei exponierten und/ oder alten sowie öffentlichen Gebäuden. Ich stelle mir die Frage, wie/ worüber eine Überspannung geschehen kann.
Blitzschutzsysteme oder Blitzschutzschutzanlagen - wie die korrekten Fachbegriffe lauten - sind nur für bestimmte Gebäude baurechtlich vorgeschrieben.

Bei Installation von Blitzschutzsystemen war bereits vor dem 01.10.2017 nach DIN EN 62305 (VDE 0855-305) ein Überspannungsschutz aller Versorgungssysteme gefordert. Im Gegensatz dazu ist nach den neuen Normen ein Überspannungsschutz der Niederspannungsversorgung unabhängig von behördlichen Auflagen obligatorisch.
din 18014überspannungsschutzschädenhausanschlussbauträgerdokumentation