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ᐅ Bodenplatte 20cm zu hoch gebaut


Erstellt am: 10.04.17 11:31

S
stixx
10.04.17 11:31
Hallo zusammen!

Vor einem halben Jahr wurde unser Bauprojekt fertig gestellt und wir wohnen auch bereits in dem Haus.

8m von uns entfernt hat unser Nachbar gebaut und wir waren uns von Anfang an einig, dass wir beide mit einer Stufe ins Haus bauen wollen und die Fläche zwischen unseren Häusern gleichmäßig pflastern wollen. Daher haben wir uns für den Bauantrag auf eine Höhe geeinigt.

Als wir jetzt die Pflasterung beginnen wollte, haben wir gemerkt, dass unsere Baufirma dem allerdings nicht nachgekommen ist und unser Haus fast 20cm höher gebaut hat. Super Sache, jetzt passt die Pflasterung auf den 8m zwischen unseren Häuser nicht mehr.

Wir haben unserer Firma die Chance gegeben, einen Vorschlag zur Behebung zu geben. Anfänglich Großzügig, haben sie uns versprochen, die Vorbereitung für die Pflasterung (Randsteine, Abwasser, usw.) zu übernehmen (Geschottert ist bereits) und uns einen SEHR guten Kurs für die Pflasterung anzubieten. Mündlich haben wir einen guten Kurs bekommen (vor 4 Monaten!!!), aber jetzt ist die Firma seit 1 Monat komplett ruhig. Zirka 20 Anrufe, keine Antwort und nur Aussagen wie "Wir rufen gleich zurück" bekommen wir seit 4 Wochen.

Welche Handhabe habe ich jetzt? Muss man sich an wen bestimmtes wenden, oder gleich an einen Anwalt für Baurecht?

Viel Glück Steven
B
Bieber0815
10.04.17 12:47
Wenn die Baufirma euch freiwillig nicht helfen will und gutes Zureden nicht fruchtet, dann bleibt nur noch der Rechtsweg (oder Verzicht). Ein Anwalt würde euch mindestens erläutern, welche Ansprüche ihr habt und wie die Chancen stehen, diese Ansprüche durchzusetzen.

Der Anwalt kann stets nur auf Basis von Tatbeständen (Fakten) beraten. Vorher sollte also klar sein, ob euer Haus 20 cm zu hoch steht oder das Nachbarhaus 20 cm zu niedrig (oder oder oder) und, ganz wichtig, was geschuldet war. Wer hat mit wem welchen Vertrag abgeschlossen und welche Leistung war vereinbart? Wie weicht die erbrachte Leistung von diesem Soll ab (Mangel)? Möglicherweise führt der erste Gang also zu einem Sachverständigen, der die Sachlage ermittelt (Fachanwälte für Baurecht sollten geeignete Kontakte haben).

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Wann ist euch aufgefallen, dass eure Höhe nicht passt und was habt ihr seitdem konkret unternommen?
S
stixx
10.04.17 16:14
Der Rechtsweg ist eine Sache.
Ich hab vergessen zu erwähnen, dass wir noch knapp 10.000€ einbehalten haben, bis alle Mängel behoben wurden. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie viel wir dort dauerhaft einbehalten dürfen/können.

Die Höhe der Bodenplatte wurde im Bauantrag klar bestimmt. Die anschließende exakte Vermessung per Nivellierung zum Straßenniveau und ein professionelles GPS(?)-Geräte ergaben die gleichen Ergebnisse: Unser Haus ist falsch in der Höhe.

Eine Baufirma muss sich doch wohl an einen Bauantrag halten, oder?
1
11ant
10.04.17 18:36
Ich würde sogar sagen, ohne Genehmigung dieser Änderung wohnt Ihr in einem Schwarzbau. 20 cm Höhenunterschied zwischen Plan und Wirklichkeit (nebenbei: das klingt, als hätte jemand den Aushub für die Platte auf die Höhe ihrer Oberkante bemessen) sind jenseits jeder "Toleranz".

Fristen für Mängelrügen und dergleichen laufen während des geduldigen Abwarten von Rückrufen weiter. Passt auf, daß Euer einbehaltenes Geld nicht von jemandem eingefordert wird, der sich als Insolvenzverwalter des Bauunternehmens zu erkennen gibt.

Zusagen, die nicht verbrieft sind, sind erst recht nicht werthaltig. Zum Fachanwalt sollte man bald gehen, und sei es nur für das korrekte Inverzugsetzen des Leistungs- bzw. Mängelbeseitigungsschuldners.
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T
toxicmolotof
10.04.17 21:26
20vm klingt nach Verwechslung von Oberkante Fertigfußboden und OKRD.

Sicher dass es wirklich ein Fehler ist?
B
Bieber0815
10.04.17 21:40
stixx schrieb:
Die anschließende exakte Vermessung per Nivellierung zum Straßenniveau und ein professionelles GPS(?)-Geräte ergaben die gleichen Ergebnisse: Unser Haus ist falsch in der Höhe.
Und ihr seid trotzdem eingezogen (habt also das mangelhafte Bauwerk) abgenommen. Habt ihr einen Vorbehalt bzgl. des Mangels geltend gemacht?
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