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ᐅ Problem mit LRA: Standort Wärmepumpe


Erstellt am: 14.03.17 20:03

11ant15.03.17 23:31
Alex85 schrieb:
dass der Bauherr alles richtig gemacht hat: Richtung Straße damit und nicht Richtung Nachbarn!

und auf der gegenüberliegenden Seite ist ebenfalls ein Nachbar, bzw. auf der Straße, da ist man im:
Alex85 schrieb:
öffentlichen Raum

und mit welchem Recht stellt sich da wer etwas hin, das Andere belästigt ?

Mit dem "Mein Energieberater hat aber gesagt-Recht" ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Alex8516.03.17 06:42
Es geht um Abstände. Diese sind um die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze plus die Straße/Gehweg erhöht, wenn die Wärmepumpe Richtung Straße geht. Die Belästigung eines vorbeigehenden Passanten ist m.E. zudem zu vernachlässigen, wenn die Alternative eine Dauerbeschallung eines Freisitzes oder von Schlafzimmern ist. Zudem geht der Passant Gerade an einer Straße, wo jedes vorbeifahrende Fahrzeug erheblich lauter ist als eine Wärmepumpe.

Im übrigen, da du nach Recht fragst, ist dies in unserem Baugebiet exakt so gefordert (plus optisches Verstecken der Wärmepumpe, damit man sie nicht sofort sieht) und m.E. absolut richtig so.
Selbst planen wir allerdings mit Erdwärme. Gas gibt es übrigens nicht.
11ant16.03.17 11:30
Alex85 schrieb:
Die Belästigung eines vorbeigehenden Passanten ist m.E. zudem zu vernachlässigen, wenn die Alternative eine Dauerbeschallung eines Freisitzes oder von Schlafzimmern ist. Zudem geht der Passant Gerade an einer Straße, wo jedes vorbeifahrende Fahrzeug erheblich lauter ist als eine Wärmepumpe.

Etwas störendes wo hinzuverlegen, wo es etwas weniger stört, ist m.E. immer noch die weit schlechtere "Alternative" als sein Haus gefälligst nicht-störend zu erwärmen.

Mit Schalldämmung in einer Art Mülltonnenbox kann so ein Ding meinetwegen auch an der Straße stehen.

Was die Relativität der Lärmbelästigung angeht: ich spreche hier nicht von Aufstellorten in WA oder gar MI mit Durchgangsverkehr. Sondern von Anliegerstraßen in WR, wo man sein Grundstück schließlich auch wegen der Ruhe gerade dort gesucht hat. Und da möchte ich selbst nur als Spaziergänger nicht Knautschzone der Nebenwirkungen einer Heiztechnik-Mode sein, zumal es ja auch anders geht - DAS sind für mich "Alternativen".
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Alex8516.03.17 11:55
Ich pflichte dir bei, dass Luft-Wasser-Wärmepumpe ein großer Störfaktor an heutigen Neubauten darstellt (imho ebenso wie luftverpestende Zieröfen). Aber:
Welche Chance siehst du, Luft-Wasser-Wärmepumpe in WA oder gar MI zu verbieten?
Ich jedenfalls gar keine, da die Alternative, fossile Energieträger ebenso unerwünscht sind und andere dezentrale Systeme (Pellets etc) nicht zu Letzt durch Flächenverbrauch hohe Investitionssummen erfordern. Da Bauen aber eh schon Luxus ist ... ist die Diskussion um Luft-Wasser-Wärmepumpe-Verbot quatsch. So macht es Sinn, Leitfäden zu erstellen und eben auf die Position der Außeneinheiten von behördenseite her einzuwirken
Steven16.03.17 13:42
Hallo smartsurfer

mal etwas zum überlegen: Eine Erdwärmepumpe ist erst mal investitionsintensiver, aber wesentlich günstiger im Unterhalt. Und du kannst im Sommer damit kühlen. Reine Rechenaufgabe.
Ich habe eine und bin begeistert.
Bevor du das Haus stehen hast, könnten die Sonden gesetzt werden.

Steven
MayrCh16.03.17 14:25
Alex85 schrieb:
Welche Chance siehst du, Luft-Wasser-Wärmepumpe in WA oder gar MI zu verbieten?
Von Verbieten kann keine Rede sein. Das ganze muss genauer reglementiert werden. Der Leitfaden des LAI geht in die richtige Richtung.
Zu den Anforderungen an kleine Feuerungsanlagen gibt's ein Gesetz (1. BImSchV), das Anforderungen und Überwachungen festlegt. Für Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt's in der Richtung Nix.
Meines Erachtens nach muss bei Antrag auf Genehmigung die schalltechnische Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden. Mit den Schallleistungspegeln aus den Datenblättern lässt sich dieser Nachweis simpelst führen. Vor Inbetriebnahme der Anlage hat dann eine Emissionsmessung zu erfolgen (analog Kleinfeuerungsanlagen), nur halt nicht im Bezug auf Luftschadstoffe, sondern im Bezug auf Schall. Denn meine praktische Erfahrung zeigt, dass zum einen die vom Hersteller angegebenen Schallleistungspegel großteils "an den Haaren herbeigezogen" scheinen, und die Einbausituation der Geräte ebenfalls ungewöhnlich oft nicht im Mindesten dem Stand der (Lärmminderungs)Technik entspricht.
Außerdem sind die Luft-Wasser-Wärmepumpe-Geräte - ebenfalls in Anlehnung an die 1. BImSchV - wiederkehrend zu überwachen, meinetwegen alle 3 Jahre.

@TE: Wie hier schon oft angeklungen, stehst du mit deiner Aufstellsituation juristisch, technisch und vor allem auch zwischenmenschlich auf verlorenem Posten. Wenn der Anlagenstandort aus der Feder des Planers stammt: Dann würde ich umplanen lassen. Kostenneutral, versteht sich.
wärmepumpe