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ᐅ Sind Sicherheiten zur Fertigstellung und Gewährleistung üblich?


Erstellt am: 23.02.17 13:57

stefanc8424.02.17 22:10
Komme ich jetzt nicht ganz mit. Vor der Abnahme hab ich doch schon 99% bezahlt, was soll ich da noch einbehalten?
stefanc8424.02.17 22:14
Ich häng mal den ganzen Absatz an. Meiner Meinung nach maximal nachteilig für den Bauherr ausgelegt. Oder etwa nicht?


Dokumentenseite: Abschnitt 6 Zahlungsvereinbarungen mit Auflistung von Abschlagszahlungen.
DragonyxXL25.02.17 08:00
Was ich meinte, 50% bis Fertigstellung Rohbau. Das darf gern weniger sein.

Bei den 3% nach Übergabe der Unterlagen, bedeutet das, dass euch die Bauantragsunterlagen übergeben werden? Ich denke ein erster sinnvoller Zahlungsmeilenstein wäre nach Genehmigung des Bauantrags.

Ansonsten finde ich es ne ganze Menge einzelne Zahlungen. Wenn eure Bank da mitspielt, ok.
V3ctra25.02.17 10:09
Abgesehen von den vielen Zahlungsschritten würde mich der Punkt 6.2 stutzig machen. Was bedeutet im großen und ganzen? Dieser Begriff ist genauso dehnbar wie Ein Kaugummi.
stefanc8425.02.17 14:12
V3ctra schrieb:
Abgesehen von den vielen Zahlungsschritten würde mich der Punkt 6.2 stutzig machen. Was bedeutet im großen und ganzen? Dieser Begriff ist genauso dehnbar wie Ein Kaugummi.

Steht auf meiner Liste an Punkten die ich mit ihm verhandeln will Genauso wie dass wir bei Rechnungseingang zahlen sollen. Eine Rechnung kann ja auch kommen ohne dass der Schritt "im Großen und Ganzen" fertig ist. Er hat uns neulich das Haus von anderen Bauherren gezeigt - vielleicht fahren wir da mal vorbei und fragen ob sie verhandeln konnten bzw wie's bei Ihnen in der Praxis lief. Bei uns wurden auch Reihenhäuser gebaut, von denen wir mal eines kaufen wollten. Der Vertrag hat uns abgeschreckt, voll mit nachteiligen Regelungen, schon fast 50% vor Baubeginn (Bauträger, also mit Grundstück). Haben es dann sein lassen, zu viel Risiko. Die Käufer der inzwischen fertigen Häuser waren überaus zufrieden mit dem Ablauf, keinerlei Probleme gehabt. Weiß man halt vorher nicht.
Otus1125.02.17 15:18
Ziffer 6.4 ist in AGB übrigens auch eklatant unwirksam ....
(= man müsste demach selbst mangelhafte Leistungen zunächst fröhlich vergüten).

Da läuft dann selbst der größte Witz, die einprozenzentige Schlussrate, noch ins Leere...
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