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ᐅ Haus hochverschuldet, 50:50 Anteile - Trennung


Erstellt am: 04.02.17 13:49

Y
ypg
06.02.17 10:29
andimann schrieb:
Moin,
jegliche Modelle mit Übernahme von Anteilen des einen durch den anderen setzen zunächst einmal voraus, dass man sich über den aktuellen Wert des Hauses einig wird. Sonst wird es mit dem Auszahlen schwierig....
Erleben das hier gerade in der Nachbarschaft. Ehepaar trennt sich, sie will ihn nun auszahlen (Geld ist vorhanden). Sie will ihm aber nur 50 % dessen geben, was die beiden vor 5 Jahren für das Haus bezahlt haben. Er möchte aber 50 % des heutigen Wertes haben. Da er sehr, sehr viel Eigenleistung eingebracht hat und dazu noch die Hauspreise hier in den letzten 5 Jahren locker 1/3 angezogen haben, laufen beider Preisvorstellungen natürlich deutlich auseinander. Recht und Unrecht haben beide, aber vor allem für sie ist das Wort "Kompromiss" ein Fremdwort.
Da geht gerade die Gutachterschlacht in die dritte Runde während der Hauswert steigt und steigt.... Ausgang offen.

Viele Grüße,
Andreas

... und wer daran verdient, sind all die anderen. Die Beiden selbst werden noch unzufriedener und fühlen sich von der Gegenseite ausgenommen.
Anstatt dass mal beide etwas zurückkurbeln und Kompromisse machen ...


In aller Kürze Grüsse
D
DG
06.02.17 10:30
andimann schrieb:
Recht und Unrecht haben beide, aber vor allem für sie ist das Wort "Kompromiss" ein Fremdwort.
Da geht gerade die Gutachterschlacht in die dritte Runde während der Hauswert steigt und steigt.... Ausgang offen.

Viele Grüße,
Andreas

Nein, die Sache ist relativ klar, denn die Eigenleistung geht natürlich in den aktuellen, realen Hauswert ein, ergo ist allein der aktuelle Marktwert incl. Wertsteigerung abzgl.. evtl. Mängel und Abnutzung anzusetzen. Wenn sie sich nicht darauf einlässt, verkauft man das Haus eben zum realen Marktpreis und teilt die Summe durch zwei - das Haus wird unter den Voraussetzungen wie beschrieben ja nicht zum Preis vor 5 Jahren ohne Eigenleistung verkauft.
ypg schrieb:
... und wer daran verdient, sind all die anderen. Die Beiden selbst werden noch unzufriedener und fühlen sich von der Gegenseite ausgenommen.
Anstatt dass mal beide etwas zurückkurbeln und Kompromisse machen ...

Wenn die Beschreibung stimmt, wird nur einer ausgenommen und zwar ziemlich dreist. Ich habe ja auch ab und zu die Argumentation, dass meine Kunden die Gebührenordnung nur am "Rohbauwert" bemessen haben wollen und der Meinung sind, dass ihre Eigenleistung nicht in die Kostenberechnung einfließen sollte. Ich frage die dann immer, ob die mir ihr BV zu dem Preis verkaufen oder auch bei mir errichten und ihre Eigenleistung dann umsonst erbringen. Dann ist 3s Stille am Telefon und dann ist das Thema durch.

MfG
Dirk Grafe
B
Bieber0815
06.02.17 10:54
andimann schrieb:
jegliche Modelle mit Übernahme von Anteilen des einen durch den anderen setzen zunächst einmal voraus, dass man sich über den aktuellen Wert des Hauses einig wird.
Mein Reden! Ist wie beim vorgezogenen Erbe und dem Auszahlen von Geschwistern ... Will aber oft keiner wahrhaben. Und zugegeben: Es ist auch nicht so einfach, den Wert zu ermitteln, vor allem dann, wenn niemand bereit ist, dafür Geld zu bezahlen.
A
andimann
06.02.17 11:13
Das hier....
Dirk Grafe schrieb:
die Sache ist relativ klar, denn die Eigenleistung geht natürlich in den aktuellen, realen Hauswert ein, ergo ist allein der aktuelle Marktwert incl. Wertsteigerung abzgl.. evtl. Mängel und Abnutzung anzusetzen.

.... sieht die werte Dame aber komplett anders!
"Das miese Schwein hat sie verlassen, also soll er nun gefälligst bluten..."
Sie sagt selber, sie könne nur Attacke, nachgeben würde sie aus Prinzip nicht. Ob das sehr clever ist, kommentiere ich hier mal nicht...

Viele Grüße,

Andreas
D
DG
06.02.17 13:50
Bieber0815 schrieb:
Es ist auch nicht so einfach, den Wert zu ermitteln, vor allem dann, wenn niemand bereit ist, dafür Geld zu bezahlen.
andimann schrieb:

Sie sagt selber, sie könne nur Attacke, nachgeben würde sie aus Prinzip nicht. Ob das sehr clever ist, kommentiere ich hier mal nicht...

Das ist der Hauptgrund, warum Erbengemeinschaften Geld verbrennen. Wenn eine Info über die internen Querelen und/oder einen etwaigen "Notverkauf" den internen Zirkel verlässt, lässt das den kurzfristig realisierbaren Kaufpreis merklich sinken, wenn die Immobilie nicht wirklich gefragt ist.

MfG
Dirk Grafe
P
Payday
06.02.17 20:24
im fall hier sind sie sich schon einig. sie bekommt nichts ausgezahlt, er übernimmt das ganze Haus und alle schulden.

für ihn sind es somit 2 dinge:
1.) theoretisch günstig an ein ganzes Haus gekommen, da sie "gut" reingebuttert hat (aber keine 5stelligen Beträge an Eigenkapital eingebunden)
2.) er muss die Finanzierung allein stemmen, was für jeden angestellten immer eine gewisse Herausforderung darstellt

für sie:
1.) sie verzichtet auf ihr ausgegebenes Geld und sieht es als miete an.
2.) dafür kommt sie aus den vertrag und kann das kapital abschließen

im Grunde für beide ideal, da jeder bekommt was er wollte (außer natürlich das er sie noch gerne als Partnerin hätte...). muss nur die Bank mitmachen. beide wären damit einverstanden.
eigenleistung