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ᐅ Stromkabel der TEN (Thüringische Energienetze) auf Baugrundstück


Erstellt am: 21.11.16 11:08

Steve_D02.12.16 09:27
Kurz mal ein Feedback von mir.
Wir müssen die 3000€ Umverlegung bezahlen, wie schon oben geschrieben geht das hier nach dem Verursacherprinzip, darauf berufen sie sich und lassen auch absolut nicht mit sich verhandeln.

Die 3000€ sind das eine aber das eigentliche Umverlegen kann bis zu 12 Wochen! dauern, dass wirft alles zurück und zwar Immens .

Meine persönliche Meinung ist, die Deppen in der DDR haben etwas verbock und wir müssen jetzt dafür gradestehen.
Musketier02.12.16 09:34
Steve_D schrieb:

Meine persönliche Meinung ist, die Deppen in der DDR haben etwas verbock und wir müssen jetzt dafür gradestehen.
Sofern du Punkt 2 von Kaiman gelesen hättest und das richtig sein sollte, dann wurde das in der Nachwendezeit verbockt, da es nicht nachgetragen wurde. Du kannst doch nicht jetziges Recht auf DDR Zeiten überstülpen, wenn das damals gar nicht einzutragen war.

Hast du dich mal an einen Anwalt gewendet? Eh ich 3000€ bezahlen würde, dann würde ich erst mal ein Erstgespräch mit einem Anwalt aufsuchen. Der Hunni wäre mir bei der Summe nicht an den A... gewachsen, sofern du für das Erstgespräch überhaupt was bezahlst.
Steve_D02.12.16 09:41
Mit einem Anwalt habe ich auch gesprochen, der meinte, dass ich versuchen soll mit denen zu verhandeln und das man da nicht mehr machen kann.
MayrCh02.12.16 10:44
Steve_D schrieb:
Mit einem Anwalt habe ich auch gesprochen, der meinte, dass ich versuchen soll mit denen zu verhandeln und das man da nicht mehr machen kann.

Fachanwalt für Leitungsrecht? Dazu würde ich dringend raten! Wenn die TEN die Kosten dir wirklich komplett auferlegen will, würde ich gemeinsam mit einem Fachanwalt deinen Beseitigungsanspruch nach §1004 Abs. 1 Baugesetzbuch in Erwägung ziehen. Duldungspflicht liegt ja nicht (mehr) vor. Für die Beseitigung eine angemessene Frist setzen, würde hier mal 4-6 Wochen ansetzen.
Steve_D schrieb:
Umverlegen kann bis zu 12 Wochen! dauern, dass wirft alles zurück und zwar Immens .
Den Schuh musst du dir zunächst mal anziehen, ohne Leitungsauskunft auf einem Grundstück Grabungen zu planen und zu veranlassen geht Richtung Organisationsverschulden. Aber wenn du schon beim Anwalt bist, kannst du auch mal die versäumte Einholung der Leitungsauskunft des Tiefbauers zum Thema machen. Direkter Schaden ist zwar nicht entstanden, jedoch Mehraufwand /-kosten wegen der absehbaren Verzögerungen.
DG02.12.16 11:36
,

Du musst den Schuh umdrehen. Die Leitung ist vorhanden, aber nicht gesichert. Fordere die Sicherung durch Grunddienstbarkeit ein, erst dann wird sich was bewegen.

MfG
Dirk Grafe
Steve_D02.12.16 11:58
Dirk Grafe schrieb:
,

Du musst den Schuh umdrehen. Die Leitung ist vorhanden, aber nicht gesichert. Fordere die Sicherung durch Grunddienstbarkeit ein, erst dann wird sich was bewegen.

MfG
Dirk Grafe
In wie fern meinst du denn Sicherung?
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