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Username_wahl04.11.16 18:36Erstellungskosten gehen ja angeblich nicht. Wer hat es versucht und was wurde vom Finanzamt akzeptiert?
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toxicmolotof04.11.16 18:52Die gehen nicht nur angeblich nicht. Alle Lohnkosten, die nach dem Einzug im Rahmen der haushaltnahen Dienstleistungen anfallen.... Fliesenlegearbeiten und Küchenmontage, Grundreinigung, Fensterreinigung.
toxicmolotow schrieb:
Die gehen nicht nur angeblich nicht. Alle Lohnkosten, die nach dem Einzug im Rahmen der haushaltnahen Dienstleistungen anfallen.... Fliesenlegearbeiten und Küchenmontage, Grundreinigung, Fensterreinigung.Aber immer brav per Überweisung zahlen 🙂
Außenanlagen wären noch ein Punkt (natürlich auch hier nur Lohnanteil nach Einzug). Oder die Umzugskosten, wenn von einem Unternehmen durchgeführt. Falls der Umzug beruflich veranlasst sei (Fahrtzeitverkürzung usw.), dann auch über die Werbungkosten.
H
HilfeHilfe07.11.16 07:42hallo,
wir haben die stützmauer eingereicht, hat geklappt.
wir haben die stützmauer eingereicht, hat geklappt.
Wir haben auch den Lohnanteil der Außenanlagenerstellung (Beginn Erstellung der Außenanlagen nach Einzug+ Ummeldung) und den Aufbau der Stahlgarage eingereicht.
Die letzte Rate der Außenanlagen haben wir noch ins neue Jahr gezogen und konnten somit über 2 Jahre was absetzen.
Die letzte Rate der Außenanlagen haben wir noch ins neue Jahr gezogen und konnten somit über 2 Jahre was absetzen.
Leider nichts, da laut Steuerberater Lohnkosten bei Neubauten (Eigennutzung) nicht absetzbar sind 🙁
Bei der Steuererklärung für dieses Jahr können wir dann erstmalig die Lohnkosten für die Heizungswartung absetzen, ansonsten nichts weiter, da wir alle Arbeiten seit Einzug in Eigenleistung gemacht haben.
Bei der Steuererklärung für dieses Jahr können wir dann erstmalig die Lohnkosten für die Heizungswartung absetzen, ansonsten nichts weiter, da wir alle Arbeiten seit Einzug in Eigenleistung gemacht haben.