ᐅ Qualität des Innen und Außenputz
Erstellt am: 23.10.16 09:55
Hallo Baugemeinde
Ich hatte gehofft, nichts in diesem Forum veröffentlichen zu müssen, aber es bleibt scheinbar wirklich auf keiner Baustelle aus ...
Nach mehreren Gesprächen mit Bauleitung, Bauplanung und meinem Maler gibt es aktuell leider große Unstimmigkeiten in Bezug auf die Qualität des Innenputzes. Das Gewerk wurde einzeln vergeben. Es wurde ein Kalk-Zement-Putz ausgeschrieben.
Laut Bauleitung wäre der Innenputz in Ordnung und in der vereinbarten Qualität, wie ausgeschrieben (tapezierfertig) Leider, man lernt ja nie aus, fehlt in der Leistungsbeschreibung die Angabe einer Qualitätsstufe, wie ich jetzt lernen musste. Es soll wohl Q1 sein, aber selbst das zweifelt mein Maler vehement an und ich kann das auch nachvollziehen, wenn man die Bilder vom gestrigen Abend betrachtet, als wir Fliesen und Wände besprechen wollten. Anfangs ging es darum, dass der Putz nicht glatt ist, sondern Dellen und Wellen zu sehen sind. Auch die Fugen der Ziegelreihen sind teilweise extrem sichtbar und wellig.
Jetzt, nachdem der Estrich ca. 1 Monat später im Haus ist, bilden sich sogar überall Blasen im Putz, die man ganz leicht mit einem Fingernagel aufkratzen kann und darunter sind dann große Löcher im Putz. Der Maler nahm eine Schleifmaschine zur Hand und wollte mal schauen, ob man etwas Schleifen kann, oder ob es extrem hart ist. Er setzte ganz leicht an und es kam eine Staubwolke zum Vorschein, man kann den Putz sofort mehrere Millimeter abschleifen unter einer Staubwolke und darunter wird es extrem grob, oder rau oder was auch immer, aber der Maler meint nun sogar, dass er nicht mal weiß, ob Spachtel überhaupt auf der Oberfläche hält. Ein Kellenschnitt am Deckenrand wurde auch erst nach Aufmerksam machen durchgeführt, obwohl es ausgeschrieben wurde.
Kann mir jemand einen Rat geben, bzw. anhand der Bilder mal versuchen zu deuten, was hier eventuell schief gelaufen ist?!
Beim Außenputz ein vielleicht noch schlimmeres Bild (gleiche Firma). Die Fensterfaschen sind alle verdreht, die Abschlussleisten teils mehrfach unterbrochen und mit Silikon ausgebessert. Man will nun im EG die Fensterfaschen noch einmal aufhaken und neu einputzen, aber mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass man dadurch das äußere Bild des Putzes (Strukturputz) definitiv zerstört und nie 1:1 wieder hinbekommt, sodass man den Ansatz ab wo aufgehakt wurde, immer sehen wird.
Stimmt das? Im OG sieht sich das nach einiger Zeit weg, meinte man. Das Bild anbei ist das kleine Giebelfenster unterm Dach, aber da sieht man es am besten auf den Bildern. Leider sieht es fast an jedem Fenster so aus.




Ich hatte gehofft, nichts in diesem Forum veröffentlichen zu müssen, aber es bleibt scheinbar wirklich auf keiner Baustelle aus ...
Nach mehreren Gesprächen mit Bauleitung, Bauplanung und meinem Maler gibt es aktuell leider große Unstimmigkeiten in Bezug auf die Qualität des Innenputzes. Das Gewerk wurde einzeln vergeben. Es wurde ein Kalk-Zement-Putz ausgeschrieben.
Laut Bauleitung wäre der Innenputz in Ordnung und in der vereinbarten Qualität, wie ausgeschrieben (tapezierfertig) Leider, man lernt ja nie aus, fehlt in der Leistungsbeschreibung die Angabe einer Qualitätsstufe, wie ich jetzt lernen musste. Es soll wohl Q1 sein, aber selbst das zweifelt mein Maler vehement an und ich kann das auch nachvollziehen, wenn man die Bilder vom gestrigen Abend betrachtet, als wir Fliesen und Wände besprechen wollten. Anfangs ging es darum, dass der Putz nicht glatt ist, sondern Dellen und Wellen zu sehen sind. Auch die Fugen der Ziegelreihen sind teilweise extrem sichtbar und wellig.
Jetzt, nachdem der Estrich ca. 1 Monat später im Haus ist, bilden sich sogar überall Blasen im Putz, die man ganz leicht mit einem Fingernagel aufkratzen kann und darunter sind dann große Löcher im Putz. Der Maler nahm eine Schleifmaschine zur Hand und wollte mal schauen, ob man etwas Schleifen kann, oder ob es extrem hart ist. Er setzte ganz leicht an und es kam eine Staubwolke zum Vorschein, man kann den Putz sofort mehrere Millimeter abschleifen unter einer Staubwolke und darunter wird es extrem grob, oder rau oder was auch immer, aber der Maler meint nun sogar, dass er nicht mal weiß, ob Spachtel überhaupt auf der Oberfläche hält. Ein Kellenschnitt am Deckenrand wurde auch erst nach Aufmerksam machen durchgeführt, obwohl es ausgeschrieben wurde.
Kann mir jemand einen Rat geben, bzw. anhand der Bilder mal versuchen zu deuten, was hier eventuell schief gelaufen ist?!
Beim Außenputz ein vielleicht noch schlimmeres Bild (gleiche Firma). Die Fensterfaschen sind alle verdreht, die Abschlussleisten teils mehrfach unterbrochen und mit Silikon ausgebessert. Man will nun im EG die Fensterfaschen noch einmal aufhaken und neu einputzen, aber mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass man dadurch das äußere Bild des Putzes (Strukturputz) definitiv zerstört und nie 1:1 wieder hinbekommt, sodass man den Ansatz ab wo aufgehakt wurde, immer sehen wird.
Stimmt das? Im OG sieht sich das nach einiger Zeit weg, meinte man. Das Bild anbei ist das kleine Giebelfenster unterm Dach, aber da sieht man es am besten auf den Bildern. Leider sieht es fast an jedem Fenster so aus.
B
Bauexperte23.10.16 10:21Guten Morgen,
Wußte Dein Anbieter, welche Endbehandlung der Wände Du planst? Das gehört nämlich mit in die Ausschreibungsunterlagen, damit der Putz entsprechend dafür vorbereitet werden kann.
Grüße, Bauexperte
GehliJr schrieb:Ich würde - nach Augenschein und deshalb unter Vorbehalt - auch auf höchstens Q1 tippen und die Bauleitung (BL) in den Allerwertesten treten. "Ist im Vertrag keine Qualitätsstufe ausdrücklich vereinbart, gilt Q2 als vereinbart."
Laut Bauleitung wäre der Innenputz in Ordnung und in der vereinbarten Qualität, wie ausgeschrieben (tapezierfertig) Leider, man lernt ja nie aus, fehlt in der Leistungsbeschreibung die Angabe einer Qualitätsstufe, wie ich jetzt lernen musste. Es soll wohl Q1 sein ...
GehliJr schrieb:Maler "knurren" immer über die Qualität des vorhandenen Putzes; ist mein Fazit aus jahrelangem Job. In diesem Fall hat er aber Recht.
aber selbst das zweifelt mein Maler wehemend an ...
Wußte Dein Anbieter, welche Endbehandlung der Wände Du planst? Das gehört nämlich mit in die Ausschreibungsunterlagen, damit der Putz entsprechend dafür vorbereitet werden kann.
GehliJr schrieb:Deuten hilft Dir nicht weiter und bringt auch nichts, da es am Status quo nichts ändert. Erzielen Dein Anbieter, Bauleiter und Du keine einvernehmliche Lösung, muß ein Sachverständiger für Putze her und Lösungswege aufzeigen. Ich möchte annehmen, daß komplett neu verputzt werden muß; ob der alte Abzug dafür abgetragen werden muß, kann nur ein Sachverständiger beantworten.
Kann mir jemand einen Rat geben, bzw. anhand der Bilder mal versuchen zu deuten, was hier eventuell schief gelaufen ist?!
GehliJr schrieb:Trotz mehrmaligen Anschauen kann ich nicht greifen, was Du meinst. Hast Du vlt. bessere Aufnahmen?
Beim Außenputz ein vielleicht noch schlimmeres Bild (gleiche Firma). Die Fensterfaschen sind alle verdreht,
GehliJr schrieb:Ja.
... aber mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass man dadurch das äußere Bild des Putzes (Strukturputz) definitiv zerstört und nie 1:1 wieder hinbekommt, sodass man den Ansatz ab wo aufgehakt wurde, immer sehen wird.
Stimmt das?
Grüße, Bauexperte
Wo ist den der Passus: "Ist im Vertrag nichts vereinbart ... gilt Q2 als vereinbart" her?
Steht das irgendwo offiziell?
Die Seitenwände der Fenster (Fensterlaibung?) sind schief. Wenn Du von oben nach unten die Wand anschaust, siehst Du oben nichts, da ist es dunkel und an der Fensterunterkante siehst Du die weiße Innenwand.
Steht das irgendwo offiziell?
Die Seitenwände der Fenster (Fensterlaibung?) sind schief. Wenn Du von oben nach unten die Wand anschaust, siehst Du oben nichts, da ist es dunkel und an der Fensterunterkante siehst Du die weiße Innenwand.
B
Bauexperte24.10.16 11:39GehliJr schrieb:
Wo ist den der Passus: "Ist im Vertrag nichts vereinbart ... gilt Q2 als vereinbart" her?
Steht das irgendwo offiziell?"Probleme im Innenausbau – Blatt 24.1.11 Anforderungsansprüche an eine verspachtelte Gipskartonplatte" Auszug:
Merkblatt 2 beschreibt ganz ausführlich die Ansprüche an die jeweiligen Qualitätsstufen. Somit muss vertraglich das Ziel der Qualitätsstufen festgehalten werden. Wurde nichts vereinbart, gilt automatisch die Qualitätsstufe Q2 als vereinbart. dem zufolge liegt die Q2-Anspruchklasse als Standard-Verspachtelung.
Grüße, Bauexperte
Verständnisfrage: Kann man das Merkblatt, welches sich auf Verspachtelungen von GK-Platten bezieht, einfach auf verputzte Wände (Massiv) übertragen?
Und, korrigiert mich bitte, ist die Bewertung von Putzarbeiten bei Streiflicht nicht unzulässig? Meine sowas mal gelesen zu haben, finde nur nicht mehr wo. (Wobei das Putzbild hier sicherlich auch bei normalen Licht unter aller Sau aussehen wird)
Und, korrigiert mich bitte, ist die Bewertung von Putzarbeiten bei Streiflicht nicht unzulässig? Meine sowas mal gelesen zu haben, finde nur nicht mehr wo. (Wobei das Putzbild hier sicherlich auch bei normalen Licht unter aller Sau aussehen wird)
B
Bieber081524.10.16 14:01GehliJr schrieb:
Wenn Du von oben nach unten die Wand anschaust, siehst Du oben nichts,Kannst Du die Bilder einfach direkt hier hochladen?Ähnliche Themen