ᐅ Notargebühren. Wer müsste diese übernehmen?
Erstellt am: 17.10.16 21:32
Ein bisschen Schwund ist immer. Aber man muss den Sack auch zu machen können, halte ich für mehr als legitim.
Ein Verkäufer, der keinen Termin für den Eigentumsübergang nennen kann, ist kein Verkäufer. Zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt.
Mietmodell kann noch ein Kompromiss sein, wobei auch das mit Aufwand verbunden ist und ein definiertes, vereinbartes Ende finden muss.
Warte mal ab, was der Makler hin bekommt. Der hat ja auch ein Interesse daran. Der Verkäufer kann nicht ewig herum eiern. Wenn er zu nichts zu bewegen ist, Pistole auf die Brust (dh. klar machen, dass Kosten entstehen, wenn es so weiter geht) und wenn das nicht zieht, auch Konsequenzen ziehen.
Ein Verkäufer, der keinen Termin für den Eigentumsübergang nennen kann, ist kein Verkäufer. Zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt.
Mietmodell kann noch ein Kompromiss sein, wobei auch das mit Aufwand verbunden ist und ein definiertes, vereinbartes Ende finden muss.
Warte mal ab, was der Makler hin bekommt. Der hat ja auch ein Interesse daran. Der Verkäufer kann nicht ewig herum eiern. Wenn er zu nichts zu bewegen ist, Pistole auf die Brust (dh. klar machen, dass Kosten entstehen, wenn es so weiter geht) und wenn das nicht zieht, auch Konsequenzen ziehen.
P
Peanuts7418.10.16 11:43Wie gut ist denn, Deiner Meinung nach, das Haus kurzfristig zu verkaufen an einen anderen Käufer? Wenn es kein Problem sein sollte einen anderen Käufer zu finden bist du eher im Nachteil. Wenn es nicht so leicht verkäuflich ist, bist Du eher im Vorteil.
Wo ist denn das Haus?
Wo ist denn das Haus?
Persönlich halte ich den Vorschlag von @Peanuts74 sehr praktikabel:
Nehmt den Übergabetermin 01.09.2017 fix auf sowie die Mietzahlungen bei Überschreitung (gestaffelt).
Mit dem 01.09. zeigt Ihr letztmalig Euer Entgegenkommen, sichert aber den Erwerb des Hauses ab. Mit den Mietzahlungen wiederum sichert Ihr einen finanziellen Ausfall für Euch ab.
Nehmt den Übergabetermin 01.09.2017 fix auf sowie die Mietzahlungen bei Überschreitung (gestaffelt).
Mit dem 01.09. zeigt Ihr letztmalig Euer Entgegenkommen, sichert aber den Erwerb des Hauses ab. Mit den Mietzahlungen wiederum sichert Ihr einen finanziellen Ausfall für Euch ab.
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