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ᐅ Bauherr/Grundbuch bei noch unverheiratetem Paar


Erstellt am: 22.09.16 08:56

mmMmm22.09.16 08:56
Hallo zusammen,

wir haben folgende Situation:
  • Architekt hat gerade den Eingabeplan so gut wie fertig gestellt. Gebaut werden soll je nach Angebot mit GU oder mehr oder weniger Einzelvergabe.
  • Grundstück (momentan ein Feld) gehört den Eltern der Herzensdame und wird im Oktober vermessen und ihr überschrieben. Natürlich nur ihr, da ich rein rechtlich ja noch ein Fremder bin. (geheiratet wird im Mai)
  • Architekt meinte wir könnten demnächst Bauantrag stellen, aber er müsste wissen wer Bauherr ist und den Grundstückseigentümer muss man natürlich auch angeben.
  • Baubeginn muss nicht unbedingt noch vor der Heirat sein. Da haben wir eigentlich keine Eile, da die momentane Wohnsituation nicht unzumutbar ist. Glaub 5 Jahre hätte man eh Zeit zu bauen nach genehmigten Bauantrag, aber die Genehmigung an sich kann halt auch etwas dauern.
Jetzt die Fragen:
  • Beide als Bauherren angeben oder nur sie? Geht der Bauherrenstatus durch die Heirat dann an mich mit über?
  • Grundstückseigentümer ihre Eltern angeben oder noch warten bis wenigstens ihr das Grundstück überschrieben wurde? Das wäre ja absehbar nah und das kleinere Fragezeichen.

Im Moment denke ich nur sie als Bauherren und Grundstückseigner anzugeben wär das sinnvollste. Aber das Haus bauen an sich ist deutlich eher mein Thema, weshalb ich als BauHerr (höhö) eigentlich der Sinnvollere wäre. Oder ist das egal? Wird das egal durch die Heirat?

Was eigentlich nicht gewollt ist, ist erst nach der Heirat Bauantrag stellen (Wartezeit) + GU (Wartezeit) bis das in dessen Taktung passt. Irgendwelche rechtlichen Konstrukte zur Überbrückung bis Mai begeistern mich jetzt auch nicht wirklich. (GBR, etc.)
Evolith22.09.16 10:57
Also wir sind ja auch (noch) nicht verheiratet und stehen beide im Grundbuch als auch im Bauvetrag.
In deinem Fall hätte ich gesagt sie Grundstück (bringt sie dann in die Ehe ein) und ihr gemeinsam Bauvertrag.
Durch die Eheschließung tut sich auf dem Papier nichts. Nur bei der Haftung sieht es anders aus, solltest nur du zb. im Bauvertrag stehen. Für Schulden steht ihr gemeinsam gerade.
Ansonsten mag es vielleicht für die Bank interessant werden. Unserer ist es egal.
Maria1622.09.16 11:13
Bekommt sie das Grundstück allein übertragen, damit Kosten gespart werden? Oder soll es nach der Hochzeit deiner Frau weiterhin allein gehören?

@ Evolith: ihr habt vermutlich auch das Grundstück zusammen gekauft? Eine Schenkung von Eltern an Kinder ist da noch mal was anderes...
Evolith22.09.16 11:19
Ja wir haben es gemeinsam gekauft.

Im Fall einer Schenkung wird es denke ich mal nur an die Frau gehen (die Eltern wollen es sicher in "der Familie halten"). Das Grundstück gehört dann zwar ihr, wie es aber im Falle der Scheidung oder des Erbfalles aussieht, kann ich nicht genau sagen. Uns wurde immer gesagt, Grundstück und Haus sind fest miteinander verflochten. Egal was im Grundbuch steht. Sprich sollte der Mann versterben, wird das Grundstück nicht raus gerechnet, sondern zum Basisvermögen gerechnet. Aber wie gesagt, kenne mich in den Fällen nicht aus.
Aber ob sie jetzt heiraten oder nicht, sie würde allein im Grundbuch stehen.
mmMmm22.09.16 11:21
Wieso spart man Kosten wenn man es nur ihr überträgt? Kenn mich nicht aus in der Materie.

Das Grundstück ist Familienbesitz in ihrem Dorf, das glaube ich wollen ihre Eltern nicht unbedingt mir mit übertragen. Bzw. sollte der Fall einer Trennung doch mal eintreten würde Sie ja das Grundstück/Haus dann ja weiterhin behalten.

Das nach der Hochzeit auf Beide schreiben zu lassen würde aber wieder Kosten bedeuten, das stimmt natürlich.
toxicmolotof22.09.16 11:31
Stichwort: Schenkungssteuer

Wer soll am langen Ende Eigentümer von Haus und Grund sein?
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