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ᐅ Position der Stellplätze nach Baugenehmigung noch verschieben?


Erstellt am: 24.05.16 12:13

A
Abbygale
24.05.16 12:13
Hallo Zusammen,

wir befinden uns mittlerweile schon in der Endphase unseres Bauvorhabens.

Genehmigt ist ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage (7,5m Grenzbebauung im Osten) und zwei Stellplätze.

Auf dem Bauantrag waren die Stellplätze vom Architekten mal mittig eingezeichnet. Nun stellt sich aber heraus, das es zum Vergraben des Gastanks und der Zisterne etc., wesentlich geschickter wäre, die beiden Stellplätze an die Grundstücksgrenze im Westen zu verschieben.

Ein Stellplatz ist ja nun kein "errichtetes Gebäude" - greift hier dann die Grenzbebauung etc. nicht? Meine Frage: Können wir die Stellplätze einfach dorthin setzen, oder muss man das noch mal genehmigen lassen?

Bauvorhaben ist in Ba-Wü, falls das eine Rolle spielt.
A
andimann
24.05.16 12:17
Hi,

frag' besser mal beim Bauamt nach. Alles andere ist Kaffeesatzleserei...

Viele Grüße,

Andreas
A
Abbygale
24.05.16 12:24
Danke für deine Antwort Andreas, genau das möchte ich allerdings erst tun, wenn ich es tatsächlich muss. Wollte hier erst mal hören, ob die Experten eine eindeutige Antwort geben können.

Wir hatten etwas Pech mit unserem Architekten und mussten bereits ne Terrasse, die Größe der Garage und ne Stützmauer nachgenehmigen lassen. Will das Bauamt nicht noch aufmerksamer auf uns machen, als sie es eh schon sind
M
MarcWen
24.05.16 18:00
Musst du für die Stellplätze aufschütten?
B
Bauexperte
24.05.16 22:15
Abbygale schrieb:

Bauvorhaben ist in Ba-Wü, falls das eine Rolle spielt.
Der Stellplatz ist nach oben offen, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt; bedeutet, er darf auch an die Grundstücksgrenze. Da sie aber in Deiner Genehmigung anders positioniert waren, solltest Du tatsächlich zum Amt gehen und die Gegebenheiten vor Ort erklären. Theoretisch könntest Du Dich sogar von der Stellplatzverpflichtung freikaufen; insofern wird die genehmigende Behörde sicher zustimmen wollen.

Also geh mit Deinen Plänen und Erklärung zum Amt; da sitzen auch _nur_ Menschen

Grüße, Bauexperte
D
DG
25.05.16 11:36
Ein Gebäude ist es definitiv nicht, kann also an der Grundstücksgrenze liegen, ergo genehmigungsfähig, wie Bauexperte schon beschreibt.

Wenn Sie Euch hinterher (Stichwort Bauabnahme) darauf kommen, wird's etwaig teurer, weil die Bauämter für Nachgenehmigungen idR einen Aufschlag verlangen.

MfG
Dirk Grafe
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