ᐅ Ab wann ist eine Ummeldung möglich?
Erstellt am: 22.04.16 11:57
Also das mit dem Briefkasten ist uns auch schon in den Sinn gekommen.
Laut Einwohnermeldeamt geht das allerdings nicht.
Frage ist: Kräht da ein Hahn danach wenn wir später eh einziehen?
Und bei der Oma anmelden....hmm.
Lt. einer neuen Regelung muss der Vermieter bestätigen, dass dem auch so ist.
Bei Falschmeldung gibts Strafe bis zu 50.000€. Angeblich.
Also wie gesagt, ein paar Sachen haben wir schon durchgedacht aber ob das so auch funktioniert?
Hat da jemand handfeste Erfahrungen?
Laut Einwohnermeldeamt geht das allerdings nicht.
Frage ist: Kräht da ein Hahn danach wenn wir später eh einziehen?
Und bei der Oma anmelden....hmm.
Lt. einer neuen Regelung muss der Vermieter bestätigen, dass dem auch so ist.
Bei Falschmeldung gibts Strafe bis zu 50.000€. Angeblich.
Also wie gesagt, ein paar Sachen haben wir schon durchgedacht aber ob das so auch funktioniert?
Hat da jemand handfeste Erfahrungen?
S
Stefan G.22.04.16 14:30Wer sagt das die Oma denn vermietet? Kind wohnt da fertig
SirSydom schrieb:
Wenn die Oma zur Miete wohnt, müsste der Vermieter der Wohnung den Einzug bestätigen, ist schon richtig..
Willkommen im Überwachung- und Bürokratiestaat Deutschland.So isses. Oma wohn leider selber zur Miete.S
Stefan G.22.04.16 15:30Ok, sorry habe ich überlesen. Hmm...