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ᐅ Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit


Erstellt am: 20.04.16 10:24

Bauexperte21.04.16 11:17
nightdancer schrieb:

Für mich ist hier eher die Beratungsleistung mangelhaft.
Für den Fall, daß ich gemeint sein soll: dieser Schuh passt mir nicht! Wenngleich ich zu "Hölzchen + Stöckchen" befragt worden bin, haben unsere Kunden die Unterschrift Notarvertrag erst nach Rücksprache mit ihrem RA geleistet.

Grüße, Bauexperte
MarcWen21.04.16 13:56
Bauexperte schrieb:
Für den Fall, daß ich gemeint sein soll: dieser Schuh passt mir nicht!

Musst du auch nicht Bauexperte. Es stand doch Schwarz auf Weiß im Vertrag, doch etwa nicht, um noch ein Blatt zu füllen?
Vielleicht kannst du dich an unseren Kauf erinnern, ich bin in den Dingen übervorsichtig und stoße erst dann an, wenn wir im Grundbuch stehen, vorher können 1.000 Dinge passieren, an denen so ein Vertrag noch scheitern kann.

Wahrscheinlich wussten die Käufer von der theoretischen Gefahr... ich hätte wahrscheinlich ähnlich geplant und dieses Vorkaufsrecht in die Kategorie Gemeinde, Land gepackt.
Voki121.04.16 14:49
Ich finde ganz erstaunlich, dass viele von Euch ohne jedes moralische Zucken den Widerrufsjoker bei unvollständig / angeblich unklaren (reicht ein falsches Wort) ausgefüllten Widerrufsbelehrungen ziehen würden, sich hier also in voller tatsächlicher Kenntnis der eingegangenen vertraglichen Regelungen, von dem "zu hohen" Zinssatz zu befreien und günstiger neu abzuschließen.

Die mitunter gleichen Personen halten hier die Moralkarte hoch für einen, der ein ihm zustehendes Recht fortan nicht mehr hat, also auf diese Rechtsaufgabe eine angemessene Entschädigung erwarten darf.

Er könnte das Vorkaufsrecht ausüben, das Grundstück bebauen und dann die Einheiten veräußern und (jedenfalls in der derzeitigen Marktsituation) ganz sicher mit Gewinn an die Meistbietenden veräußern.

Schon ein wenig komisch, wie hier einige Leute so ticken.
HilfeHilfe21.04.16 15:22
Voki1 schrieb:
Ich finde ganz erstaunlich, dass viele von Euch ohne jedes moralische Zucken den Widerrufsjoker bei unvollständig / angeblich unklaren (reicht ein falsches Wort) ausgefüllten Widerrufsbelehrungen ziehen würden, sich hier also in voller tatsächlicher Kenntnis der eingegangenen vertraglichen Regelungen, von dem "zu hohen" Zinssatz zu befreien und günstiger neu abzuschließen.

Die mitunter gleichen Personen halten hier die Moralkarte hoch für einen, der ein ihm zustehendes Recht fortan nicht mehr hat, also auf diese Rechtsaufgabe eine angemessene Entschädigung erwarten darf.

Er könnte das Vorkaufsrecht ausüben, das Grundstück bebauen und dann die Einheiten veräußern und (jedenfalls in der derzeitigen Marktsituation) ganz sicher mit Gewinn an die Meistbietenden veräußern.

Schon ein wenig komisch, wie hier einige Leute so ticken.


wir sind alles Gutmenschen, es sei den es geht um meinen Geldbeutel
DG21.04.16 16:57
Der Sachverhalt liegt - wenn ich es richtig verstehe/wiedergebe - etwas anders: die Verkäufer sind sich offensichtlich uneinig über den Kaufpreis gewesen, dennoch wurde eine (!) Person vorgeschickt, um die Verhandlungen zu führen und ein Vorkaufsrecht zu Gunsten einer anderen Person in den Kaufvertrag übernommen, zu dem es eine - zugegeben mündliche - Aussage gibt, dass es sich dabei nur um eine Formalie handeln würde.

Aus der Formalie wurden dann urplötzlich 5% des Kaufpreises, an denen sich die familienintern vorgeschobene Person nun offensichtlich aus moralischer Verpflichtung beteiligen will, sprich: auf einen Teil ihres Gewinns verzichtet.

Das hat mit automatisierten und 100-fach geprüften Widerrufsbelehrungen herzlich wenig zu tun.

Zumal das Vorkaufsrecht an sich auch überhaupt nicht zu kapitalisieren ist. Im Vertrag steht ja nicht drin, dass der Preis sich automatisch um 5% anhebt, wenn es gezogen wird bzw. man die Klausel zu diesem Preis löschen lassen kann.

Derjenige, der das Vorkaufsrecht zieht, könnte auch 10% oder 20% verlangen, das ist völlig willkürlich und letztlich ein austarieren der Schmerzgrenze.

MfG
Dirk Grafe
Voki121.04.16 18:12
Dirk Grafe schrieb:
und ein Vorkaufsrecht zu Gunsten einer anderen Person in den Kaufvertrag übernommen

Im Sinn behalten: da hat sich jemand ein Vorkaufsrecht ausbedungen. Käufer haben das akzeptiert und wussten mithin, dass der Verkauf zwar klappen kann, aber nicht zwingend klappen muss.
Dirk Grafe schrieb:
dass es sich dabei nur um eine Formalie handeln würde

Leichtgläubigkeit.
Dirk Grafe schrieb:
familienintern vorgeschobene Person

Unterstellung ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit.
Dirk Grafe schrieb:
Das hat mit automatisierten und 100-fach geprüften Widerrufsbelehrungen herzlich wenig zu tun.

Stimmt. Teilweise. Der Zusammenhang besteht in der unterschiedlichen Wahrnehmung gefühlter (moralischer) Verpflichtung. Die kennt da ihre Grenzen, wo die Banken es "sich leisten können" oder "es verdient haben". Geht es an das eigene Eingemachte, so wird daraus dann ein unmoralischer Vorgang.
Dirk Grafe schrieb:
Derjenige, der das Vorkaufsrecht zieht, könnte auch 10% oder 20% verlangen, das ist völlig willkürlich und letztlich ein austarieren der Schmerzgrenze.

Selbstredend. Und überdies auch gar nicht anstößig. Es geht um den Verlust bei einer Nichtausübung des Vorkaufsrechtes und die Bewertung, was der Kauf des Grundstückes den Vorbehaltskäufern wert ist. So ist es nun einmal, jede Sache hat ihren Wert. Der bestimmt sich danach, was ein anderer dafür zu zahlen bereit ist. Beim Grundstück braucht es indes (ist ja nicht fungibel) nur einen einzigen Interessenten.

Ich finde da überhaupt nichts ehrenrühriges. In der derzeitigen Marktlage hätte doch der Verkäufer einfach den Preis höher ansetzen können und wäre das Grundstück auch ohne diesen "Klimmzug" losgeworden, diese Absprache mal unterstellt.

Es wird teurer für die Vorbehaltskäufer, es sei denn, diese zocken und schauen, ob denn der Vorbehaltsberechtigte blöde guckt, wenn er ausüben muss. Möglicherweise überlegt er es sich anders, vielleicht aber auch nicht.
vorkaufsrechtvertraggrundstückwiderrufsbelehrungenveräußern