ᐅ Hausbau in eheähnlicher Gemeinschaft - Wie Partner absichern?
Erstellt am: 15.04.16 10:56
Komposthaufen15.04.16 10:56
Liebes Forum, ich suche Rat in folgender Situation:
Meine Partnerin und ich sind unverheiratet. Wir bauen derzeit ein Haus auf einem Grundstück, was nur mir gehört. Wert des Grundstücks ~ 150 TEUR. Dazu haben wir ein Baudarlehen über ~ 300 TEUR aufgenommen, für das wir gesamtschuldnerisch haften. Damit meine Partnerin im Trennungsfall nicht "ohne etwas" dasteht, überlegen wir, Ihr 35 % des Grundstücks zu übertragen. Dies ergibt sich für uns aus der (laienhaften) Einschätzung, dass sie bei einem Gesamtwert des Objektes von ~ 450 TEUR zum Zeitpunkt x ungefähr die Hälfte des Darlehens bzw. des bis dahin getilgten Darlehensteils bezahlt hat. Für den Trennungsfall würden wir notariell festhalten, dass sie (vorbehaltlich der Zustimmung der Bank) mir den Eigentumsanteil zurück überträgt und ich ihr dafür die Hälfte des bis dahin getilgten Darlehensanteils auszahle. Die gezahlten Zinsen wären dann
Soweit ich es richtig verstanden habe, können für diesen Eigentumsübergang bei nicht verheirateten Paaren neben den Gebühren für Notar und Grundbuchamt durchaus auch grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer anfallen?
Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie man in unserer Konstellation beide Partner angemessen absichert? (Ausgenommen mal eine Hochzeit, die zwar nicht ausgeschlossen ist, aber derzeit nicht ansteht 🙂 😉
Vielen Dank für den Rat.
Meine Partnerin und ich sind unverheiratet. Wir bauen derzeit ein Haus auf einem Grundstück, was nur mir gehört. Wert des Grundstücks ~ 150 TEUR. Dazu haben wir ein Baudarlehen über ~ 300 TEUR aufgenommen, für das wir gesamtschuldnerisch haften. Damit meine Partnerin im Trennungsfall nicht "ohne etwas" dasteht, überlegen wir, Ihr 35 % des Grundstücks zu übertragen. Dies ergibt sich für uns aus der (laienhaften) Einschätzung, dass sie bei einem Gesamtwert des Objektes von ~ 450 TEUR zum Zeitpunkt x ungefähr die Hälfte des Darlehens bzw. des bis dahin getilgten Darlehensteils bezahlt hat. Für den Trennungsfall würden wir notariell festhalten, dass sie (vorbehaltlich der Zustimmung der Bank) mir den Eigentumsanteil zurück überträgt und ich ihr dafür die Hälfte des bis dahin getilgten Darlehensanteils auszahle. Die gezahlten Zinsen wären dann
Soweit ich es richtig verstanden habe, können für diesen Eigentumsübergang bei nicht verheirateten Paaren neben den Gebühren für Notar und Grundbuchamt durchaus auch grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer anfallen?
Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie man in unserer Konstellation beide Partner angemessen absichert? (Ausgenommen mal eine Hochzeit, die zwar nicht ausgeschlossen ist, aber derzeit nicht ansteht 🙂 😉
Vielen Dank für den Rat.
Komposthaufen15.04.16 11:38
Komposthaufen schrieb:
Die gezahlten Zinsen wären dann als eine Art Miete zu sehen. (Zu schnell auf senden geklickt)ONeill15.04.16 12:26
Alles in einem Partnerschaftsvertrag festhalten. Wozu muss man immer verheiratet sein. ;-)
toxicmolotof15.04.16 13:27
Achtung - Steuerfallen!!!
Wenn Personen A und B (unverheiratet) ein Haus bauen und zur Absicherung des Gegenüber z.B. eine Risikolebensversicherung abschließen, dann fällt ggfs. Erbschaftssteuer an, und das nicht zu knapp. Nicht nur für das Haus. Auch für eine ggfs. Versicherungszahlung! Und Kredite können nicht gegengerechnet werden.
Lasst Euch intensiv von einem Fachmann beraten, welche Nachteile durch das "nicht verheiratet sein" bestehen und seid euch diesen Problemen bewusst oder löst sie.
Stichwort z.B. VN ungleich VP!
Wenn Personen A und B (unverheiratet) ein Haus bauen und zur Absicherung des Gegenüber z.B. eine Risikolebensversicherung abschließen, dann fällt ggfs. Erbschaftssteuer an, und das nicht zu knapp. Nicht nur für das Haus. Auch für eine ggfs. Versicherungszahlung! Und Kredite können nicht gegengerechnet werden.
Lasst Euch intensiv von einem Fachmann beraten, welche Nachteile durch das "nicht verheiratet sein" bestehen und seid euch diesen Problemen bewusst oder löst sie.
Stichwort z.B. VN ungleich VP!
toxicmolotof15.04.16 13:28
ONeill schrieb:
Alles in einem Partnerschaftsvertrag festhalten. Und damit kann man Erbschaftssteuern umgehen? Ist mir neu.
ONeill15.04.16 13:55
toxicmolotow schrieb:
Und damit kann man Erbschaftssteuern umgehen? Ist mir neu.Den Teil des Beitrags des TE habe ich wohl überlesen. Irgendwie davon ausgegangen, dass er auf was anderes hinaus will. Sorry.