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ᐅ Erfahrungen mit Layer Haus AG aus Schwabmünchen


Erstellt am: 05.04.15 17:50

amico06.04.16 23:11
Hallo,
ich muss mich auch wieder melden. Wir haben im August 2015 einen Bauwerkvertrag abgeschlossen, heute wurde schon wieder der Baustart verschoben, ich würde nicht noch mal mit Layer bauen - abgesehen davon, dass der Bau ja noch gar nicht gestartet ist

Beste Grüße
Tobi
ypg06.04.16 23:49
amico schrieb:
heute wurde schon wieder der Baustart verschoben, i

welche Gründe werden denn genannt?
ypg06.04.16 23:49
giepsik schrieb:
hallo,
ich war leider in letzter Zeit nicht da. Bei uns leider unverändert - immer noch keine Baugenehmigung ( wir haben 04/2014 Grundstück und Haus von Layer gekauft ). Die Beratung schien auch kompetent ...

Grüße

Habt Ihr jetzt die Baugenehmigung?
giepsik07.04.16 07:58
Nein leider immer noch nicht ( es sind genau 2 Jahre seit dem wir unterschrieben haben .....)

Viel Glück
PiColi31.05.16 08:47
Hi Zusammen,
wir haben mit der Firma Layer gebaut und waren sehr zufrieden. Wir haben im Frühsommer 2015 angefangen und konnten dann im November des gleichen Jahres schon einziehen. Maßgeblich verantwortlich für das gute Gelingen war unserer Meinung nach der Bauleiter. Gutes Zeitmanagement, gute Einhaltung der Planvorgaben, optimale Problemlösungsfähigkeit und auch gute Organisation der einzelnen Gewerke. Doch auch bzgl. der kaufmännischen Abwicklung durch das Back Office der Firma war bei uns alles ok.

Grüße und gutes Gelingen bei euren Bauvorhaben
Nadine
stefan8925.06.16 09:19
Hallo zusammen,

jetzt muss ich mich auch mal melden.

Nicht falsch verstehen, der Text klingt wie aus einem Prospekt von Layer. I

Schallschutz: In den Standard-Leistungsverzeichnis wurde die DIN 4109 vereinbart. Diese Norm ist von 1989 und nicht mehr "Regel der Technik". Diese Norm wurde vom BGH (Bundesgerichtshof) vom 14.06.2007 (BGH, BauR 2007, 1570) als nicht mehr zeitgemäß und ungültig eingestuft.
Letzte Rate von 3,5%: Die letzte Rate soll lt. Standardvertrag auf ein Treuhandkonto oder per selbstschuldnerische, unbefristete (!) Bürgschaft hinterlegt werden. Diese Klausel ist ungültig (Verband Privater Bauherren e.v. - googeln) und kann abgemahnt werden.

Bei persönlichen Gesprächen wurden Vereinbarungen getroffen, bei denen sich das Unternehmen am nächsten Tag per E-Mail melden soll und das vereinbart bestätigt - wir haben dann nichts mehr gehört.

Wenn man selber keine Ahnung von der Materie hat, oder nicht fortlaufend während der gesamten Phase kompetente Unterstützung aus dem Bereich Werkvertragsrecht und Bauingenieurwesen hat, kann man meist nichts entgegenhalten. Allerdings vermute ich, dass das die meisten Bauvorhaben betrifft. Einer Illusion sollte man sich bei Bauprojekten nicht hingeben - das die andere Partei (Bauunternehmen) ausschließlich im Sinne des Häuslebauers arbeitet. Wenn man keinen Vertrag hat, der unter die Makler- und Bauträgerverordnung fällt, sondern einen der ins Werkvertragsrecht fällt, muss man sich um weit mehr kümmern und meist immer seine Position gegenüber dem Werkunternehmer durchsetzen.

Es obliegt natürlich jedem selber zu entscheiden, mit wem er baut, dies sind nur persönliche Erfahrungen.
din 4109layerbauvorhabenbghungültigratewerkvertragsrecht