ᐅ Neue Regelungen ab 21.3.16 für Kreditvergabe
Erstellt am: 26.03.16 10:07
toxicmolotof01.04.16 08:56
Hat die Bank denn irgendwie ein einseitiges Rücktrittsrecht in 3 Jahren? Sonst ist das doch Dreck (sagt ein Risikocontroller).
Was nützt eine Risikobeurteilung 3 Jahre nach verbindlichem Vertragsabschluss?
Macht für mich nicht so viel Sinn außer in der laufenden Risikomessung. Aber ob dafür wirklich Lohnbescheinigungen notwendig sind?
Am langen Ende lohnt es aber nicht drüber zu streiten.
Was nützt eine Risikobeurteilung 3 Jahre nach verbindlichem Vertragsabschluss?
Macht für mich nicht so viel Sinn außer in der laufenden Risikomessung. Aber ob dafür wirklich Lohnbescheinigungen notwendig sind?
Am langen Ende lohnt es aber nicht drüber zu streiten.
HilfeHilfe01.04.16 09:19
toxicmolotow schrieb:
Hat die Bank denn irgendwie ein einseitiges Rücktrittsrecht in 3 Jahren? Sonst ist das doch Dreck (sagt ein Risikocontroller).
Was nützt eine Risikobeurteilung 3 Jahre nach verbindlichem Vertragsabschluss?
Macht für mich nicht so viel Sinn außer in der laufenden Risikomessung. Aber ob dafür wirklich Lohnbescheinigungen notwendig sind?
Am langen Ende lohnt es aber nicht drüber zu streiten.nein, kein Passus was ich gefunden habe was mit Rücktrittsrecht zu tun hat sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen sich ändern
toxicmolotof01.04.16 09:36
Dann ist es, wenn es nicht im Kreditvertrag als Bedingung steht eine Nettigkeit.
Das Kind wäre eh schon in den Brunnen gefallen.
Veränderungen nach unten im Einkommen müssen sowieso mitgeteilt werden. Daher irgendwie Sinnfrei. Dinge gibts...
Das Kind wäre eh schon in den Brunnen gefallen.
Veränderungen nach unten im Einkommen müssen sowieso mitgeteilt werden. Daher irgendwie Sinnfrei. Dinge gibts...
laemat01.04.16 09:44
toxicmolotow schrieb:
Veränderungen nach unten im Einkommen müssen sowieso mitgeteilt werden. Daher irgendwie Sinnfrei. Dinge gibts...Ist das ein Aprilscherz? Wenn nicht muss ich die AGB noch mal lesen oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?Nicht das es mich betrifft aber so etwas hätte ich doch nicht überlesen.....denk ich...mein ich....grübel
HilfeHilfe01.04.16 09:58
toxicmolotow schrieb:
Dann ist es, wenn es nicht im Kreditvertrag als Bedingung steht eine Nettigkeit.
Das Kind wäre eh schon in den Brunnen gefallen.
Veränderungen nach unten im Einkommen müssen sowieso mitgeteilt werden. Daher irgendwie Sinnfrei. Dinge gibts...ja habe eben angerufen, die Bank fordert es generell proaktiv an da forward. die würden prüfen intern ob man es leisten kann. Auf die Antwort was passiert wir sind beide arbeitslos und können es leisten weil wir auf Freizeit Aktivitäten verzichten kam nichts
toxicmolotof01.04.16 10:05
laemat schrieb:
Ist das ein Aprilscherz? Wenn nicht muss ich die AGB noch mal lesen oder ist das von Bank zu Bank unterschiedlich?Nein. Die AGB kannst du dir aber schenken. Da steht dazu nichts. Es wird aber in nahezu jedem Kreditvertrag stehen als Pflicht des Kunden. Das hat aber nichts mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu tun. Das gabs schon vorher.
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