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HilfeHilfe31.03.16 11:07Uwe82 schrieb:
Wieso mehr?gehaltsteigerung.
HilfeHilfe schrieb:
gehaltsteigerung.Nö, in den Fällen, wo Netto < Elterngeld + Kindergeld ist.... ich glaube, das sind gar nicht so wenige Fälle. Etwa wo sich Beide Lohnsteuerklasse 3 und 5 teilen oder der Elterngeldpart noch teilweise in Ausbildung steckt.
Wenn man Mathematiker wäre, könnte man die Nettogrenze ja mal genau ausrechnen. 😎