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ᐅ Grundstücksvermessung Rechnung vom Katasteramt


Erstellt am: 17.03.16 01:26

ratlos0017.03.16 01:26
Werden nach einer privaten Grundstücksvermessung, die Messergebnisse, vom Vermessungsingenieur immer an das Katasteramt weiter gegeben?
Nachdem unser Vermessungsingenieur die Grenzsteine bestätigt hat, bekamen wir eine Rechnung vom Katasteramt, wegen Eintragung ins Katasteramt. Dies hat uns etwas irritiert,da ja die Messdaten mit den Grenzsteinen identisch waren.Warum muss dies dann dem Katasteramt übermittelt werden?
HilfeHilfe17.03.16 06:55
um diese abzugleichen..............
ratlos0017.03.16 11:46
Es ist vielleicht etwas kleinlich von mir, aber abgleichen bedeute sprachlich,abstimmen, einebnen, justieren, koordinieren, regeln, regulieren.
Aber all dies brauchte ja nicht geschehen, höchstens vielleicht vergleichen. Ob die alten und neuen Daten übereinstimmen. Aber dies hat ja der Vermessungstechniker schon gemacht, also warum wird das Katasteramt hinzugezogen?
Bauexperte17.03.16 12:03
ratlos00 schrieb:
Es ist vielleicht etwas kleinlich von mir ...
Naiv.

Du bist mit Verlinkungen gerade nicht sparsam in Deiner Antwort umgegangen bist; bedeutet, Du kannst mit Deinem Browser umgehen. Mit ein wenig Recherche wärst Du auf "Ganz schön vermessen" gestoßen, die Info Seite der Katasterämter. Dort hättest Du dann folgende Sätze lesen können:

"Das Kataster wird vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt und ist Basis des Grundbuchs." auch "Das Kataster stellt das amtliche Verzeichnis im Sinne des § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) dar. Es dient damit der Gewährleistung des Eigentums."

wie auch

"Unter Fortführung wird verstanden, dass das Kataster permanenter Aktualisierung unterliegt. In der Regel wird eine Fortführung durch eine örtliche Vermessung realisiert. Hierzu zählen Zerlegung- bzw. Teilungsvermessungen, Grenzfeststellungen bzw. Grenzwiederherstellungen und Gebäudeeinmessungen, ferner auch die Fortschreibung des Katasters nach einem Bodenordnungsverfahren (z.B. Flurbereinigungsverfahren, Baulandumlegungsverfahren).

[...]

Fortführungsvermessungen dürfen nur von hierzu bestimmten Personen durchgeführt werden. Das sind hauptsächlich das jeweilige Kataster- bzw. Vermessungsamt und die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur). Hierzu sind jedoch in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen ergangen."


"Huch, ein anderer machts" ist natürlich bequemer

Grüße, Bauexperte
Escroda18.03.16 11:51
Das Katasteramt wird hinzugezogen, wenn bei Vermessungsarbeiten vom Katasternachweis abweichende Verhältnisse entweder vorgefunden und berichtigt werden (z.B. ein Grenzstein steht schief und wird wieder gerade gerückt) oder durch die Vermessung geschaffen werden (z.B. eine neue Grenze wird gebildet).

Bei einer Ingenieurvermessung, z.B. Gebäudeabsteckung oder Grenzanzeige, wird das Katasteramt normalerweise nicht beteiligt.

Was wurde von wem zu welchem Zweck beauftragt? Was genau wurde vermessen? Was wurde beim Katasteramt eingetragen? Am Besten fragst du deinen Vermessungsingenieur. Der kann dir genau erklären, warum er seine Messung beim Kataster eingereicht hat.
DG18.03.16 14:55
Hallo ratlos00,

die Wahrscheinlichkeit, dass ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur nur zum Spaß Daten an das Katasteramt zur Übernahme (!) einreicht, ist sehr unwahrscheinlich. Insofern gehe ich davon aus, dass der Kollege korrekt gehandelt hat und die Kosten unumgänglich sind.

Dazu zwei Fragen:

Wurde nach oder im Zuge der Vermessung eine Urkunde (Grenzniederschrift) mit Ortstermin aller Beteiligten geführt und/oder wurde Dir eine Kopie und/oder Benachrichtigung zu einer solchen Urkunde/Grenzniederschrift/Grenztermin zugeschickt?

Was genau steht im Gebührenbescheid des Katasteramtes? Wird eine Gebühr zur "Übernahme" o.ä. erhoben oder eine Gebühr für "Vermessungsunterlagen" o.ä?

Du kannst die Rechnung des öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und/oder Katasteramtes unter Angabe des Bundeslandes (!) auch geschwärzt um alle Eigentümer-/Adressinformationen hier hochladen, dann klärt sich das vermutlich sehr schnell. Es geht dabei nur um die Formulierungen in den Bescheiden, s.o.

Alternativ kannst Du Deinen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur dazu befragen, das Katasteramt ebenso und wenn Du dann immer noch der Meinung bist, dass die Kosten unnötig entstanden sind, kannst Du die entsprechenden Bescheide kostenfrei von der jeweiligen Aufsichtsbehörde prüfen lassen.

MfG
Dirk Grafe
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