ᐅ KFW 2 Wohneinheiten - im Bauantrag allerdings nur 1 WE angegeben
Erstellt am: 08.03.16 12:44
F
Flose89
Hallo zusammen,
wisst ihr ob es reicht wenn der Energieberater der KfW bescheinigt, dass das Haus 2 Wohneinheiten hat oder muss das im Bauantrag auch drin stehen?
Die Pläne etc. werden natürlich angepasst und die Außenmaße ändern sich nicht! Von dem her muss ich den Bauantrag etc. nicht ändern lassen, oder???
Zur Vorgeschichte:
Wir wollten zuerst über unserer Garage nicht ausbauen - Event. für später mal.
Deshalb wurde der Bauantrag auch so gestellt, dass der Gebäudebereich als unbebauter Dachboden genützt wird. So wurde der Bauantrag auch genehmigt.
Jetzt würden wir gern den Teil des Gebäudes komplett ausbauen (Familiensituation hat sich geändert).
Sprich ein Einfamilienhaus (180m² Wohnfläche) mit einer Wohneinheit (62m² Wohnfläche).
Besten Dank für eure Hilfe.
Gruß Florian
wisst ihr ob es reicht wenn der Energieberater der KfW bescheinigt, dass das Haus 2 Wohneinheiten hat oder muss das im Bauantrag auch drin stehen?
Die Pläne etc. werden natürlich angepasst und die Außenmaße ändern sich nicht! Von dem her muss ich den Bauantrag etc. nicht ändern lassen, oder???
Zur Vorgeschichte:
Wir wollten zuerst über unserer Garage nicht ausbauen - Event. für später mal.
Deshalb wurde der Bauantrag auch so gestellt, dass der Gebäudebereich als unbebauter Dachboden genützt wird. So wurde der Bauantrag auch genehmigt.
Jetzt würden wir gern den Teil des Gebäudes komplett ausbauen (Familiensituation hat sich geändert).
Sprich ein Einfamilienhaus (180m² Wohnfläche) mit einer Wohneinheit (62m² Wohnfläche).
Besten Dank für eure Hilfe.
Gruß Florian
T
toxicmolotof09.03.16 20:01Die KFW muss nur auf die Idee kommen, dieses Bauvorhaben zu prüfen.
Außerdem geht jede unrechte Förderung zu lasten aller anderen. Also auch an dir und mir.
Außerdem geht jede unrechte Förderung zu lasten aller anderen. Also auch an dir und mir.
toxicmolotow schrieb:
Die KFW muss nur auf die Idee kommen, dieses Bauvorhaben zu prüfen.
Außerdem geht jede unrechte Förderung zu lasten aller anderen. Also auch an dir und mir.Es reicht ein Nachbar - baurechtlich gegenüber dem Bauordnungsamt wurden auch falsche Angaben gemacht. Dann kann schnell die Abrissbirne kommen (naja so schnell nicht,...)Danke, für die Antworten.
Hab beim LRA angerufen. Es muss eine Tektur beantragt werden. Läuft also noch mal über Gemeinde usw.
Danke für die Aufklärung toxicmolotow. Wir haben allerdings nicht vor einen Betrug zu machen. Diese Wohneinheit wird ganz, normal an eine Verwandte vermietet (extra Eingang und keine Durchführung zum Haupthaus) die leider durch Krankheit in finanziellen Sorgen steckt. Danach steht die weitere Vermietung auch schon....
Hab beim LRA angerufen. Es muss eine Tektur beantragt werden. Läuft also noch mal über Gemeinde usw.
Danke für die Aufklärung toxicmolotow. Wir haben allerdings nicht vor einen Betrug zu machen. Diese Wohneinheit wird ganz, normal an eine Verwandte vermietet (extra Eingang und keine Durchführung zum Haupthaus) die leider durch Krankheit in finanziellen Sorgen steckt. Danach steht die weitere Vermietung auch schon....
T
toxicmolotof11.03.16 13:29Wenn es sich tatsächlich um zwei geplante und auch genutzte Wohneinheiten handelt ist ja alles in Ordnung.
Aber ich hoffe, du kannst auch aus Eigeninteresse (Steuergelder) nachvollziehen, dass allergisch reagiert wird wenn die Förderung anders beantragt werden soll wie tatsächlich genutzt wird. (Das Einfamilienhaus für eine Familie, aber zwei mal Förderung kassieren).
Insofern alles gut.
Aber ich hoffe, du kannst auch aus Eigeninteresse (Steuergelder) nachvollziehen, dass allergisch reagiert wird wenn die Förderung anders beantragt werden soll wie tatsächlich genutzt wird. (Das Einfamilienhaus für eine Familie, aber zwei mal Förderung kassieren).
Insofern alles gut.
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