Hallo zusammen,
wir haben folgende Problemstellung, die uns gerade Kopfzerbrechen bereitet:
Wir haben Ende Februar ein Kfw70 Massivhaus beim Bauträger geplant und uns liegt jetzt seit einigen Wochen der Bauvertrag inkl. Baubeschreibung vor. Diesen haben wir mit allen Informationen über uns und über das Grundstück beim unserer Hausbank vorgelegt und ein unverbindliches Finanzierungsangebot inkl KfW153 & KfW124 bekommen.
Seit dem warten wir jedoch auf die Beleihungswertermittlung der Bank. Wir haben also keine verbindliche Zusage der Bank. Und natürlich tun wir uns schwer den Bauvertrag zu unterschreiben, wenn wir diese nicht haben.
Leider läuft uns natürlich die Zeit davon. Der Bauträger braucht eine gewissen Vorlaufzeit für die Planung und der Energieberater (kommt vom Bauträger) muss ja den Antrag ausstellen (richtig?).
Dazu kommt die Tatsache, dass sich bei der Bank durch die Änderung der "EU-Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite" angeblich ein Wartungsfenster der Beratungssysteme ergibt, welches bis zum 21.03.2016 geht.
Ostern ist ja auch noch. Also bleiben für die Beantragung des Kfw Kredites eigentlich nur noch wenige Werktage.
Erreichung des Kfw55 Standards würde uns etwa 22.000€ mehr kosten. Dazu kommen Wartungskosten für Entlüftung, etc., weshalb wir uns eigentlich dagegen entschieden haben.
Sind alle unsere Annahmen soweit richtig? Ist von euch auch jemand in einer ähnlichen Situation? Wie verfahrt ihr bzw. habt ihr Tipps für uns?
Viele Grüße
wir haben folgende Problemstellung, die uns gerade Kopfzerbrechen bereitet:
Wir haben Ende Februar ein Kfw70 Massivhaus beim Bauträger geplant und uns liegt jetzt seit einigen Wochen der Bauvertrag inkl. Baubeschreibung vor. Diesen haben wir mit allen Informationen über uns und über das Grundstück beim unserer Hausbank vorgelegt und ein unverbindliches Finanzierungsangebot inkl KfW153 & KfW124 bekommen.
Seit dem warten wir jedoch auf die Beleihungswertermittlung der Bank. Wir haben also keine verbindliche Zusage der Bank. Und natürlich tun wir uns schwer den Bauvertrag zu unterschreiben, wenn wir diese nicht haben.
Leider läuft uns natürlich die Zeit davon. Der Bauträger braucht eine gewissen Vorlaufzeit für die Planung und der Energieberater (kommt vom Bauträger) muss ja den Antrag ausstellen (richtig?).
Dazu kommt die Tatsache, dass sich bei der Bank durch die Änderung der "EU-Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite" angeblich ein Wartungsfenster der Beratungssysteme ergibt, welches bis zum 21.03.2016 geht.
Ostern ist ja auch noch. Also bleiben für die Beantragung des Kfw Kredites eigentlich nur noch wenige Werktage.
Erreichung des Kfw55 Standards würde uns etwa 22.000€ mehr kosten. Dazu kommen Wartungskosten für Entlüftung, etc., weshalb wir uns eigentlich dagegen entschieden haben.
Sind alle unsere Annahmen soweit richtig? Ist von euch auch jemand in einer ähnlichen Situation? Wie verfahrt ihr bzw. habt ihr Tipps für uns?
Viele Grüße
tomtom79 schrieb:
Und der muss bis zum 31.03 abgegeben sein.Ist mir neu, aber wäre ja für den TE umso besser, dann gäbe es noch theoretisch eine kleine Chance. Wobei wie gesagt die Frage ist, ob man sich das Theater antun möchte.....L
Lebensprojekt09.03.16 17:51Vielleicht ist es vom Datum theoretisch möglich, allerdings habe ich die Information, dass die Banken den Antrag nicht mehr annehmen werden...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.... Versuchen würde ich es trotzdem noch...
Gruss
Die Hoffnung stirbt zuletzt.... Versuchen würde ich es trotzdem noch...
Gruss
B
Bauexperte09.03.16 18:12tomtom79 schrieb:
Falsch diese Situation durchläuft ein Freund gerade. Ich war auch in der Annahme das der Bauantrag nötig wäre für den kfw Antrag, aber es reicht allein der Energieausweis für den kfw70 Antrag.
Und der muss bis zum 31.03 abgegeben sein.Du verwechselst hier imho 2 Dinge.Fördergelder können noch bis 31.03.2016 für KfW 70 beantragt werden; also die allseits bekannten TEUR 50. ABER .... der Bauantrag richtet sich jeweils an der geltenden Energieeinsparverordnung aus. Wenn also der Bauantrag nicht in 2015 gestellt wurde, gilt die verschärfte Energieeinsparverordnung ... auch für Deinen Freund. Da aber die aktuell geltende Energieeinsparverordnung - rechnerisch - knapp unter den Werten für ein KfW 70 alt liegt, zahlt Dein Freund nicht drauf. Der Antrag auf Fördergelder muß wiederum bis einschließlich 31.03.16 bei der KfW eingereicht sein!
Grüße, Bauexperte
Lebensprojekt schrieb:
Vielleicht ist es vom Datum theoretisch möglich, allerdings habe ich die Information, dass die Banken den Antrag nicht mehr annehmen werden...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.... Versuchen würde ich es trotzdem noch...
GrussVielleicht kommen hier auch Dinge ungünstig zusammen. Heute ganz aktuell von unserer Hausbank erfahren. Vieles dreht sich um die neue Verbraucherrichtlinie ab 21. März. U.A. bleiben nur noch 2 Tage für Finanzierungen nach den "alten" Richtlinien. Ab dann ist bei unserer HB zu, nächste Woche werden Erstberatungsgessuche zurückgestellt. Selbst wenn wir wollten, nach den alten Vorgaben ist der Zug abgefahren. Es braucht eben eine gewisse Übergangszeit, bis das alles umgesetzt wurde und läuft.
B
Bauexperte09.03.16 18:57tomtom79 schrieb:
@Bauexperte
Du schreibst 2 x förder Gelder beantragen
1x bis 31.03 und 1x bis 31.12.16Argh natürlich 31.03.16 - ändere ich gleich im betreffenden post.Danke, fürs aufpassen!
tomtom79 schrieb:
Fakt ist er bekommt die kfw70 förder Gelder ohne Bauantrag und das sagte ich und das fragte auch der TE.Aber natürlich kann er ihn auch in diesem Jahr stellen; nur die Förderung KfW 70 läuft definitiv am 31.03.16 aus.Grüße, Bauexperte
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